Nach der Gläubigerversammlung: Weg frei für „Prokon 2.0“

Prokon-Chef Rodbertus hat den Machtkampf um den Windparkkonzern verloren. Wie soll die Firma künftig organisiert sein – als Genossenschaft?

Hier soll es bald wieder besser laufen: Prokon-Zentrale in Itzehoe Bild: dpa

FREIBURG taz | Beim insolventen Windkraftprojektierer Prokon dürfte nun endlich wieder etwas Ruhe einkehren. Nachdem die Gläubigerversammlung am Dienstagabend mit überwältigender Mehrheit dem Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin das Vertrauen aussprach, ist nun die Kontinuität im Insolvenzverfahren gesichert.

Gemeinsam mit einem neu geschaffenen siebenköpfigen Gläubigerausschuss, dem Mitglieder der Anlegerverbände angehören, wird Penzlin nun in den kommenden Monaten die konkreten Sanierungsschritte erarbeiten. Diese werden in einem Insolvenzplan definiert, über den dann – vermutlich allerdings erst 2015 – eine weitere Gläubigerversammlung beschließen muss.

Beobachter halten jedoch noch Störfeuer durch den ehemaligen Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus für denkbar; möglicherweise wird er den Beschluss der Gläubigerversammlung zugunsten Penzlins juristisch anfechten. Denn das Amtsgericht Itzehoe hatte in der Versammlung Vollmachten, die ein Rodbertus-Vertrauter zuvor von Gläubigern eingesammelt hatte, wegen Interessenkonflikten nicht anerkannt.

Zwar sei es kaum realistisch, dass eine solche Klage Erfolg hat, sagte gestern ein Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Gleichwohl brächte sie erneut Unruhe und auch Verzögerungen in den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wie sieht der Schuldenschnitt aus?

Kernpunkt des Insolvenzplans werden die Modalitäten des unvermeidbaren Schuldenschnitts sein. Der Plan wird also festlegen, welchen Anteil ihrer Einlage die Gläubiger zurückbekommen werden. „Vermutlich wird es eine Staffelung der Quote geben“, sagte ein Sprecher der DSW, die auch mit einem Vertreter im Gläubigerausschuss sitzt.

Das heißt: Wer sein Geld kurzfristig aus dem Unternehmen abziehen möchte, wird nur eine geringere Quote erhalten als derjenige, der sein Geld weiterhin investiert lässt. So soll ein übermäßiger Abfluss von Liquidität vermieden werden, der unweigerlich zu verstärkten Verkäufen von Firmenteilen führen müsste. Dass Beteiligungen – vor allem im Bioenergiesektor – verkauft werden, gilt aber ohnehin als wahrscheinlich.

Auch wird der Insolvenzplan darüber bestimmen, in welcher Form das investierte Geld im Unternehmen bleibt. Anlegerverbände halten eine Anleihe für die nächstliegende Option: Sie ist im Unterschied zu den bisherigen Genussrechten festverzinst und hat eine festgelegte Laufzeit.

Aber auch die Umwandlung der Genussrechte in Eigenkapital ist eine Option. So könnten die Investoren grundsätzlich auch je nach Höhe ihrer Einlage mit Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft bedient werden. Ebenso sind andere Formen der Unternehmensbeteiligung möglich, etwa indem die Gläubiger zu Kommanditisten einer GmbH & Co. KG werden. Diese Gesellschaftsform ist in der Windbranche – wenngleich zumeist mit weniger Investoren als Prokon – sehr verbreitet.

Möglich wäre prinzipiell zudem die Gründung einer Genossenschaft. Aufgrund der Vielzahl der Gläubiger wäre ein solcher Schritt jedoch ein Novum; bisher wurde diese Option daher nur ganz am Rande diskutiert. „Aber wir hatten schon Anfragen von Prokon-Gläubigern“, sagt Burghard Flieger von der innova eG, die Genossenschaften beim Aufbau unterstützt. Stößt der Insolvenzplan bei den Gläubigern auf Zustimmung und leitet das zuständige Amtsgericht daraus eine „positive Fortführungsprognose“ ab, kann Prokon mit einem neuen Geschäftsführer neu beginnen. „Prokon 2.0“ nennen das manche.

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