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Ins Abseits

■ betr.: "Der Staatsvertrag verstößt gegen das Grundgesetz", taz vom 30.5.90

betr.: „Der Staatsvertrag verstößt gegen das Grundgesetz“, taz vom 30.5.90

Der deutsch-deutsche Staatsvertrag enthält so viele und so grundlegende Regelungen, daß er selbstverständlich nicht nur Zustimmung finden kann. Deshalb wird die politische Diskussion geführt.

Der Artikel vom 30.5.90 verlegt die Argumentation auf die bei Deutschen so beliebte juristische Ebene. Dabei begibt er sich ins Abseits.

Der Staatsvertrag trifft Regelungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Unmittelbar gestaltet er weder Verhältnisse in der DDR noch in der Bundesrepbulik. Dies trifft auch für Artikel 9 zu. Das Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesregierung betrifft er nicht. Weder erteilt damit der Bundestag der Bundesregierung eine Blankovollmacht noch werden sonstige Befugnisse des Bundestages auf die Bundesregierung übertragen. (...)

Tribowski, Rechtsanwalt, Berlin

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