Innere Sicherheit: Polizisten werden nummeriert
Der SPD-Landesparteitag in Wilhelmsburg beschließt eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten - keine Namenschilder, aber individuelle Codes.
![](https://taz.de/picture/182210/14/cyber_N4_polizei_4sp_Sw.jpeg)
Nun also doch: PolizistInnen in geschlossenen Einheiten im Einsatz auf Demonstrationen sollen ein Gesicht bekommen. Wenn auch nur schemenhaft durch Codes auf den Uniformen. Das hat der Landesparteitag der regierenden Sozialdemokraten am Samstag im Bürgerhaus Wilhelmsburg beschlossen. Dabei streben die Sozialdemokraten das Einvernehmen mit den Gewerkschaften an, wodurch das ganze Vorhaben zum Scheitern verurteilt sein könnte.
Zwei Anträge aus dem Bezirk Eimsbüttel, wo der in der Partei als links geltende Nils Annen gerade zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl gekürt worden ist, und dem Kreisverband Mitte lagen den 350 Delegierten zur Abstimmung vor. In beiden Anträgen wurde das Unverständnis geäußert, dass die SPD-Mehrheit im Sommer in der Bürgerschaft die Anträge von Grünen, Liberalen und Linken zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten abgelehnt hatte.
„Diese Ablehnung steht im vollkommenen Widerspruch zu den Entwicklungen in anderen SPD-regierten Bundesländern“, hieß es. In Hamburg trügen viele Polizisten im Dienst bereits auf der Basis freiwilliger Regelungen Namensschilder. Es lasse sich nicht verleugnen, dass es auch bei der Polizei rechtwidriges Handeln gebe.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen fordern seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, weil Beamte nach Übergriffen nicht identifizierbar waren.
Namensschilder oder ersatzweise Zahlencodes als Kennzeichnungspflicht führten als erste Bundesländer Berlin und Brandenburg ein. In Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind sie Bestandteil von Koalitionsverträgen.
Codierungen statt klassischer Namensschilder sind eine Form der individuellen Kennzeichnung, die von Experten als akzeptable Kompromissformel in die Diskussion eingebracht worden ist.
„Die aus dem Rechtsstaatsprinzip angeleitete Rechtsschutzgarantie gebietet es, dass für BürgerInnen Eingriffe in ihre Rechte juristisch überprüfbar sein müssen“, argumentierten die Genossen aus Eimsbüttel. „Dies ist nicht gewährleistet, wenn die individuelle Zurechenbarkeit staatlichen Handelns nicht in jedem Fall sichergesellt ist.“ Eine freiwillige Kennzeichnung von Polizisten reiche nicht mehr aus.
Auch Innensenator Michael Neumann und SPD-Fraktionschef Andreas Dressel sperrten sich grundsätzlich nicht mehr gegen eine Kennzeichnungspflicht. Sie wollten aber, dass diese möglichst auf Bundesebene geregelt werde und streben – wenn schon in Hamburg – eine Vereinbarung nur im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem gemeinsamen Diskussionsprozess an.
Beide Berufsorganisationen haben in der Vergangenheit sehr deutlich gemacht, dass sie von einer Kennzeichnungspflicht überhaupt nichts halten, weil dies die Beamten unter Generalverdacht stelle und Polizisten möglicherweise Opfer von Racheakten werden könnten.
Daher hat der SPD-Parteitag eine anonymisierte Version der Individualisierung beschlossen, sodass vor jedem Einsatz die Nummernfolge der Codierungen auf den Einsatzanzügen neu bestimmt werden kann. Um das Ganze praktikabel zu machen, muss das Polizeigesetz zur Sicherheit und Ordnung (SOG) geändert werden.
Dann gelten die Vorschriften auch für Einheiten aus anderen Bundesländern, wenn diese in Hamburg eingesetzt werden.
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