■ Innere Sicherheit: Klaus Böger gegen Todesschußregelung
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Klaus Böger, lehnt eine gesetzliche Regelung des Todesschusses ab. Damit weist er die Forderung von Koalitionspartner CDU nach der Aufnahme des sogenannten finalen Rettungsschusses ins Landespolizeigesetz (Asog) zurück.
Zur aktuellen Debatte in der Berliner SPD um die Regelung des Todesschusses sagte Böger gestern: „Eine Gewissensfrage kann man nicht gesetzlich lösen, deshalb bin ich auch gegen eine solche Regelung.“ Er schloß sich damit der Auffassung von SPD- Justizsenator Erhart Körting an. Zwar wolle er den InnenpolitikerInnen seiner Partei nicht vorgreifen, doch seiner Ansicht nach handele es sich bei der Debatte um „die typisch deutsche Sehnsucht, komplizierte moralische Extremfälle juristisch zu fassen“, sagte er.
Die CDU hatte den Todesschuß nach einer dramatischen Geiselnahme am Kottbusser Tor vor wenigen Wochen auf die Tagesordnung gesetzt und dem Koalitionspartner sogleich einen Gesetzentwurf unterbreitet. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) legte in der vergangenen Woche einen neuen Vorschlag vor, der das Wort Todesschuß vermeidet.
Im Rahmen seiner Anwartschaft auf die SPD-Spitzenkandidatur bezog Böger gestern Stellung zu weiteren innenpolitischen Fragen, die derzeit zwischen CDU und SPD verhandelt werden. So haben sich die InnenpolitikerInnen der Großen Koalition jüngst auf die Einführung von Elementen der Schleierfahndung im Asog geeinigt. Dazu sagte Böger, er halte verdachtsunabhängige Kontrollen, wie sie jetzt geplant seien — nur lagebedingt —, für sinnvoll. Eine Videoüberwachung auf zentralen Plätzen der Stadt, wie von der CDU gefordert, lehne er jedoch ebenso wie die ExpertInnen seiner Fraktion aus pragmatischen – nicht ideologischen – Gründen ab.
Auch in der Drogenpolitik plädierte Böger für ein pragmatischeres Vorgehen. „Wir sollten uns hüten, Westberliner Diskussionen einfach fortzuführen“, warnte Böger und sprach sich gegen die Einrichtung von Druckräumen aus. Barbara Junge
Bericht Seite 22
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