Informationschaos um Asylbewerber: Ehsan Abri wird nicht abgeschoben

Der Bund verzichtet auf eine Abschiebung des iranischen Kommunisten. Dafür hatte sich der Kieler Innenminister eingesetzt. Nun streiten sich die Behörden.

Gute Chance: Nun wird beim Bundesamt über den Asylantrag von Ehsan Abri entschieden. Bild: dpa

KIEL dpa | Hoffnung, Informationsdesaster, Erleichterung: Der iranische Asylbewerber Ehsan Abri kann auf Asyl in Deutschland hoffen. Wie das schleswig-holsteinische Innenministerium am Dienstag in Kiel mitteilte, zieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Verfahren an sich und verzichtet darauf, den Iraner nach Ungarn zu schicken, von wo Abri nach Deutschland gekommen war. Wäre der Kommunist von Ungarn in seine Heimat abgeschoben worden, hätten ihm dort schwerste Repressalien gedroht, bis hin zur Todesstrafe.

Die Abläufe am Dienstag sorgten für erhebliche Irritationen und offenbarten ein Kommunikationschaos: Mittags teilt die Ausländerbehörde Lübeck dem Asylbewerber mit, die sogenannte Rückführungsentscheidung sei bestätigt worden und müsse jetzt umgesetzt werden. Das Kieler Ministerium veröffentlicht parallel eine entsprechende Pressemitteilung und bedauert die Entscheidung des Bundesamtes.

Dass diese längst überholt war, wussten den Angaben zufolge weder das Ministerium in Kiel noch die Behörde in Lübeck. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein verweist auf ein Schreiben des Bundesamtes vom vorigen Freitag an den Anwalt von Abri, wonach dessen Verfahren in deutscher Zuständigkeit behandelt werde, er also nicht nach Ungarn muss. Dem Kieler Ministerium wurde der aktuelle Sachstand nach dessen Angaben erst am Dienstagnachmittag vom Bundesinnenministerium telefonisch auf Nachfrage bestätigt.

„Ehsan Abri kann jetzt mit einer gewissen Berechtigung hoffen, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden“, sagte der Kieler Innenstaatssekretär Bernd Küpperbusch am Dienstag. Flüchtlingen aus dem Iran werde in Deutschland vielfach Schutz gewährt, entweder durch politisches Asyl, Gewährungen von Flüchtlingsschutz oder die Feststellung eines Abschiebeverbotes. Auf Bitten von Ressortchef Andreas Breitner (SPD) hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Juni zunächst in letzter Minute die schon vorbereitete Abschiebung nach Ungarn gestoppt.

Überraschende Kehrtwende

Am Dienstag wetterte Staatssekretär Küpperbusch: „Ich bin überrascht und verärgert, dass das Bundesamt die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein bis zur Stunde nicht von sich aus über den neuen Sachstand informiert hat.“ Was eine Kehrtwende beim Bundesamt innerhalb von zwei Tagen im Einzelnen verursacht habe, und warum Schleswig-Holstein nicht aktiv benachrichtigt worden sei, bleibe rätselhaft. Noch am vorigen Mittwoch habe das Bundesamt dem Landesamt mitgeteilt, Abri solle unverzüglich überstellt werden.

Ob eine SMS des Kieler Ministers kurzfristig ein Umdenken auslöste? Breitner hatte noch am Mittwoch per Kurzmitteilung bei Bundesinnenminister Friedrich sein Bedauern über die negative Entscheidung des Bundesamts zum Ausdruck gebracht und angeführt, eine Inanspruchnahme des sogenannten Selbsteintrittsrechts wäre die humanitär richtige Lösung.

Abri war im Mai aus Ungarn nach Deutschland gekommen. Auf Fehmarn griff ihn die Bundespolizei auf, als er nach Kopenhagen reisen wollte. Er kam nach Rendsburg in die Abschiebehaft und dann nach der Intervention Breitners ins Landesamt für Ausländerangelegenheiten nach Neumünster. Ursprüngliche Angaben, wonach Abri homosexuell sein soll - auch deshalb wäre er im Iran besonders gefährdet -, beruhten dem Kieler Ministerium zufolge auf einem Missverständnis.

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