Impfungen von Häftlingen: Nicht gefährdet genug
In Gefängnissen gelten strenge Coronaregeln. Bei den Impfungen müssen Häftlinge aber noch warten, obwohl viele schwere gesundheitliche Probleme haben.
Die Behörden verweisen auf die von der Bundesregierung vorgegebene Reihenfolge. „Auch Gefangene können geimpft werden, wenn sie dies wünschen“, teilt das niedersächsische Justizministerium mit. Die Reihenfolge richte sich dabei nach der Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Aktuell erfolge demzufolge die Impfung der Gefangenen über 80 Jahre und mit Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität. „Eine vorrangige Behandlung gegen geltendes Recht ist nicht beabsichtigt“, betont Ministeriumssprecher Christian Lauenstein.
Die derzeit gültige Corona-Impfverordnung sieht vor, dass Gefangene und Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten – sofern sie nicht zu einer besonderen Risikogruppe gehören oder über 80 Jahre sind – zur Gruppe mit einer hohen Priorität zählen. Das ist in der Verordnung die sogenannte Priorisierungsgruppe 2: „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“.
Auch in Hamburg verweist der Senat darauf, dass der Bund die Reihenfolge für die Impfungen festgelegt habe. Aktuell werde immerhin das medizinische Personal der Justizvollzugsanstalten geimpft, heißt es in einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken. Die Planungen zur Umsetzung der Impfungen bei den Gefangenen seien hingegen noch nicht abgeschlossen.
Das weitere Vorgehen hänge unter anderem von Zeitpunkt und Menge der Impfstoff-Lieferungen ab: „Bis zur Durchführung einer flächendeckenden Impfung in den Justizvollzugsanstalten können einzelne berechtigte Gefangene ins Impfzentrum ausgeführt werden.“ Erst im weiteren Verlauf der Impfkampagne komme die Verabreichung des Impfstoffes durch mobile Impfteams oder das in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehende medizinische Personal in Betracht.
Die Linke wirft dem Senat nun vor, die Corona-Impfung von Gefangenen zu verschlafen. „Es ist beschämend, dass es offenbar gar keine Vorbereitungen für die Durchführung der Impfungen in den Gefängnissen gibt“, so die justizpolitische Sprecherin der Fraktion, Cansu Özdemir.
Der Senat riskiere durch die verschleppte Planung eine gefährliche Verzögerung. Bisher sei noch nicht einmal ermittelt worden, wie viele und welche Gefangene zu einer Risikogruppe gehörten, obwohl der Gesundheitszustand von Gefangenen häufig sehr schlecht sei, beklagt Özdemir: „Die Behörde nimmt ihre Verantwortung für die Gefangenen in staatlicher Obhut nicht ernst genug.“ Die Linksfraktion fordert, die Planungen für die Corona-Impfungen in den Gefängnissen „mit Hochdruck“ aufzunehmen und zügig einen Impfplan vorzulegen.
Eine höhere Priorisierung für Gefangene und Gefängnisbeschäftigte fordern ebenfalls die Gefangenen-Gewerkschaft (GG-BO), das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Strafvollzugsarchiv. Und auch der Senat selbst stellt fest, dass Gefangene von der Coronapandemie „besonders betroffen“ sind.
Ein hoher Infektionsschutz sei schon aufgrund der gesundheitlichen Situation von Gefangenen notwendig. Sie litten häufig an Suchterkrankungen und deren Folgen, Infektionskrankheiten, psychischen Erkrankungen oder den gesundheitlichen Folgen von Haft. „Es besteht bei ihnen daher häufig die Gefahr eines besonders schweren Verlaufs einer Corona-Infektion“, erklärt der Senat. In Hamburgs Knästen wurden deshalb Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ebenso reduziert wie Freizeitangebote und Lockerungsgewährungen.
In den niedersächsischen Gefängnissen ist nach Auskunft des Justizministeriums ein „Aktionsplan zur Pandemievorsorge“ in Kraft. Neue Gefangene würden zwar weiterhin aufgenommen, während der ersten 14 Hafttage aber in einem abgetrennten Bereich untergebracht und erst dann sowie nach einem Test in anderen Bereich verlegt.
Der Empfang von einzelnen Besuchern ist Häftlingen in dem Bundesland nach längerer Unterbrechung unter Beachtung strenger Hygieneauflagen inzwischen wieder erlaubt, Besuchergruppen dürfen aber nicht in die Knäste. Auch die Arbeitsbetriebe in den Gefängnissen sind wieder geöffnet.
Gruppensportangebote wie Handball oder Fußball werden aktuell nicht angeboten. Überwiegend können die Gefangenen aber an kontaktlosen Sportangeboten wie Ausdauer- oder Kraftsport teilnehmen. Dasselbe gilt für Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen anderer Glaubensgemeinschaften. Auch Vollzugslockerungen seien im Einzelfall unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich, so Ministeriumssprecher Lauenstein. Frühere Entlassungen wegen einer Covid-19-Erkrankung sind aber nicht vorgesehen.
4.565 Personen waren am Dienstag in Niedersachsen inhaftiert. Bis Ende Februar gab es insgesamt 39 bestätige Corona-Infektionen bei Gefangenen.
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