Immobilienaffäre: Aufräumen in Sachen Braun
Der neue Justizsenator will besseren Schutz vor Immobilienkäufen, über die sein Vorgänger stolperte. Rot-Schwarz möchte Übergangsgeld für Senatoren neu regeln
Die rot-schwarze Koalition macht sich daran, mit den Hinterlassenschaften der Affäre um Exjustizsenator Michael Braun aufzuräumen. Kaum im Amt, forderte sein Nachfolger Thomas Heilmann (beide CDU) am Dienstag besseren Schutz vor übereilten Immobilienkäufen. Braun war als Notar in solche Geschäfte verwickelt und trat nach elf Tagen als Senator im Dezember zurück. Fast zeitgleich mit Heilmanns Initiative kündigten die Fraktionen von SPD und CDU an, die Regeln zum Übergangsgeld zu ändern, derentwegen Braun trotz sehr kurzer Amtszeit bis zu 50.000 Euro zustehen.
Heilmann, erst vor sechs Tagen zum Senator für Justiz und Verbraucherschutz ernannt, verlangt Änderungen beim Immobilienhandel, die auch Bundesgesetze betreffen. Schon beim nächsten Treffen der 16 Landesjustizminister will er Vorschläge vorlegen. Die will er nicht allein mit SPD und CDU ausarbeiten, sondern generell mit "den Rechtspolitikern in Berlin".
Dieser parteiübergreifende Ansatz stößt beim rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Dirk Behrendt, auf große Zustimmung. "Ein sehr gutes Projekt", sagte Behrendt der taz. "Wir begrüßen es außerordentlich, dass das aus den Reihen der CDU kommt." Die Grünen haben zum Thema Schrottimmobilien selbst einen Antrag eingebracht, der am heutigen Mittwoch Thema im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses ist.
Der Vorstoß des neuen Senators richtet sich nach seinen Worten gegen "gewerbsmäßige Betrüger, die Anlegern überteuerte Eigentumswohnungen verkaufen", dabei den Erwerbern keine Möglichkeit zu vorherigen Besichtigung einräumen und den Banken bei der Darlehensgewährung falsche Daten zu Renditen übermitteln. "Diese Betrüger ruinieren wirtschaftliche Existenzen und schädigen mit vergleichsweise wenigen Fällen den Ruf der gesamten Immobilienbranche", so Heilmann.
Auch im bisherigen Recht gibt es sogenannten Übereilungsschutz. Demnach muss ein Kaufvertrag 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen, bei dem der Kauf beurkundet wird. Geschädigte hatten Exsenator Braun vorgeworfen, er habe sie als Notar nicht ausreichend gewarnt. Braun hatte dazu gesagt, er habe stets gefragt, ob die Käufer den Vertrag bereits 14 Tage lang vorliegen hatten. Ein Notar würde aber auch "gegen die ihm auferlegte Neutralitätspflicht verstoßen, wenn er sagen würde, dass sich das Geschäft nicht lohne", so Braun. Heilmann erklärte, "die Notare allein könnten den Missstand nicht stoppen". Deshalb müsste nicht nur das Notarrecht überprüft werden, sondern "auch alle anderen Gesetze für den Immobilienerwerb auf den Prüfstand".
Parallel dazu wollen die Fraktionen von SPD und CDU das Senatorengesetz ändern, das das Übergangsgeld regelt - quasi das Arbeitslosengeld für entlassene Senatoren. Dort heißt es, es gebe so viele Monate Übergangsgeld, wie der Exsenator im Amt war. Dabei gibt es in den ersten drei Monaten jeweils ein volles Senatorengehalt von rund 10.600 Euro, danach monatlich ein halbes. Das soll bis maximal zwei Jahre auch weiterhin gelten. Wegfallen soll aber die Vorschrift, dass es mindestens sechs Monate Geld gibt, auch wenn die Amtszeit - wie bei Braun - kürzer war.
"Überzeugt noch nicht"
Die Grünen-Fraktion, die selbst einen Änderungsantrag angekündigt hatte, zeigte sich nicht zufrieden. "Mich überzeugt das noch nicht", sagte ihr Rechtsexperte Behrendt. Seine Fraktion hat vorgeschlagen, das Übergangsgeld erst nach einer Amtszeit von sechs Monaten zu zahlen. Zudem mag Behrendt nicht nachvollziehen, warum das Geld bis zu zwei Jahre fließen soll - "wer sonst seinen Job verliert, bekommt auch nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld I".
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