Die Graphic-Novel-Sammlung „Sie wollen uns erzählen“ versammelt zehn Comicstrips. Sie illustrieren legendäre Songs der Hamburger Band Tocotronic.
Individuelles Lernen, kleine Klassen: Was die Schulen aus der Coronazeit mitnehmen können.
Das öffentliche Leben steht weitgehend still, um die Alten und Kranken vor dem Coronavirus zu schützen. Vor vielen Pflegeheimen stehen die Besucher*innen vor verschlossenen Türen und die Bewohner*innen müssen mit der Einsamkeit klarkommen 43-45
Der französische Illustrator Marc Boutavant lässt seinen Comicesel „Ariol“ singen und plant damit eine Tour durch Deutschland
Sind Volksentscheide ein Gewinn für die Demokratie oder ein Vehikel für die Durchsetzung von Partikularinteressen? Eine Analyse anlässlich der aktuellen Abstimmungen in Osnabrück und Bremen43–45
Macht’s gut! Die Nürnberger Band Throw That Beat in the Garbagecan gibt seit einiger Zeit rauschende Abschiedskonzerte. Nun soll endgültig Schluss sein
Heißlaufende Best-Ager-Smartphones: Die britische Popikone Paul McCartney hat auf ihrer Welttournee Station in Kopenhagen gemacht.
Das US-Indierock-Trio Yo La Tengo spielte im Hamburger „Zirkuszelt am Nobistor“. Neue Songs, Coverversionen und alte Hits standen auf dem Programm.
Wir sind das Letzte, zumindest für viele Leser*innen bei der täglichen taz-Lektüre. Aber wie finden die uns eigentlich, haben wir uns gefragt – und dann wieder Sie.
Der 90-jährige Burt Bacharach verzaubert mit seiner Show im Admiralspalast. Er wird gleich mit Standing Ovations begrüßt.
Sauen harren in Kastenständen aus und stehen in Scheißebergen. Daran sind Bauern und Verbraucher beide Schuld, weil sie so ignorant sind.
Konzert Hutwerfen in der Hamburger Laeiszhalle: Elvis Costello beim letzten Stopp seiner autobiografisch inszenierten Detour-Deutschlandtour
Es muss nicht immer um Maria und Joseph gehen, wenn eine Weihnachtsgeschichte erzählt wird. Frau Lintzel hat ganz andere Probleme. Eine Geschichte aus Hamburg.
Wenn Heimerzieher Kinder unterwerfen wollen, können die Behörden dagegen nicht vorgehen – weil rechtlich die Gewerbefreiheit über dem Kindeswohl steht.