■ ALIMENTE: Im Osten weniger
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt tritt am 1. Mai eine neue Unterhaltsordnung in Kraft. Wie das Justizministerium mitteilte, gilt diese Regelung für nichteheliche Kinder, die die Mutter betreut. Für Kinder, deren Eltern geschieden sind, ist diese Regelung der Mindestbedarf. Gegenüber der Alt- BRD sind die vorgesehenen Sätze um 34 Prozent niedriger. Danach haben Kinder in Sachsen-Anhalt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf 165 Mark, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres auf 201 Mark und auf 237 Mark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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