Illegale Waffengeschäfte mit Mexiko: Die Bauernopfer wehren sich

Heckler & Koch feuerte zwei Mitarbeiter, die ganz allein für illegale Waffenlieferungen nach Mexiko verantwortlich sein sollen. Jetzt reagieren die Geschassten.

Immer ein Exportschlager: ein Gewehr von Heckler & Koch. Bild: dpa

BERLIN taz | Nachdem die Rüstungsschmiede Heckler & Koch (H&K) zwei ihrer Mitarbeiter für illegale Waffenexporte verantwortlich gemacht und entlassen hat, haben die beiden Kündigungsschutzklage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Verhandelt wird darüber am 23. Oktober vor dem Arbeitsgericht Villingen.

Die Geschäftsführung wirft den ehemaligen Angestellten vor, Waffenlieferungen in nichtgenehmigungsfähige mexikanische Bundesländer veranlasst zu haben. Für Friedensaktivist Jürgen Grässlin, der wegen der Ausfuhren Anzeige gegen H&K erstattet hatte, sind die zwei Ex-Mitarbeiter Bauernopfer: „Alles deutet darauf hin, dass die Geschäftsführung genau wusste, wohin die Waffen gingen.“ Deshalb sei in erster Linie die Unternehmensleitung für die widerrechtliche Lieferung der G-36-Gewehre verantwortlich.

Der Prozess vor dem Villinger Gericht könnte Grässlins Vorwurf bestätigen. Seit über drei Jahren läuft gegen die Waffenbauer ein Ermittlungsverfahren. H&K soll Sturmgewehre in mexikanische Regionen geliefert haben, für die das Unternehmen dazu wegen der schlechten Menschenrechtslage keine Erlaubnis erhalten hatte.

Bis zu zehn Jahre Gefängnis

Lange Zeit wies die Geschäftsführung jede Verantwortung von sich. Im April gab sie dann erstmals zu, dass ihre Gewehre gesetzeswidrig exportiert wurden: Am Schwarzen Brett informierte sie die Belegschaft über interne Untersuchungen, die zur Entlassung der Mitarbeiter geführt hätten.

Die beiden wollen nicht mit Medien sprechen. Sie haben aber allen Grund, sich zu wehren: Auf illegalen Waffenhandel stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Tatsächlich spricht wenig dafür, dass die beiden, wie in dem Aushang behauptet, „eigenmächtig, ohne Wissen anderer Personen“, gehandelt haben. Denn einer der Ex-Beschäftigten reiste für H&K nach Mexiko. „Jede Auslandsreise muss von der Geschäftsführung genehmigt werden“, erklärte Grässlins Anwalt Holger Rothbauer. In Mexiko habe der Beschuldigte Polizisten ausgebildet. Er dürfte einiges über die Geschäfte von H&K wissen, vermutet Rothbauer. „Wenn der aussagt, wird es spannend.“

Die Kündigungsklage habe derweil keinen direkten Einfluss auf das laufende Ermittlungsverfahren, sagte die Stuttgarter Strafverfolgerin Claudia Krauth: „Wir ermitteln weiterhin gegen zwei plus X Personen.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.