piwik no script img

Idee der IntegrationsbeauftragtenKommunalwahlrecht für alle

Wer nicht aus der EU kommt, darf in Deutschland nichts mitbestimmen, kritisiert die Integrationsbeauftrage Aydan Özoguz. Sie würde das auf kommunaler Ebene ändern.

Ihr fehlt die Mitbestimmung: Aydan Özoguz von der SPD. Bild: dpa

BERLIN afp | Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen. „Das kommunale Wahlrecht für alle Migranten, die lange da sind, wäre ein ganz wichtiges Instrument“, sagte Özoguz der Welt am Sonntag.

„Integration heißt eben auch politische Teilhabe“, begründete die SPD-Politikerin ihren Vorstoß. Für die Demokratie sei es wichtig, dass jeder in seinem Lebensumfeld ein Mitbestimmungsrecht habe, egal welchen Pass er habe. „Das fehlt mir“, sagte Özoguz.

Bisher dürfen in Deutschland nur Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben oder bei diesen als Kandidaten antreten. Ausländer aus anderen Ländern haben überhaupt kein Wahlrecht.

Wer nicht aus der EU komme, dürfe deshalb nichts mitentscheiden, beklagte Özoguz. Als Beispiel nannte sie die in Berlin geplante Abstimmung über die Teilbebauung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. In der Nachbarschaft wohnten „etliche direkt betroffene Zuwanderer aus Drittstaaten“, sagte die Integrationsbeauftragte. „Obwohl sie unmittelbare Anwohner sind, dürfen sie da nicht mit abstimmen. Das halte ich für falsch.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Gut gemeint und naiv ausgeführt: Wahlmanipulation und Stimmenkauf leicht gemacht. Ganz aktueller Fall:

     

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-wegen-wahlmanipulation-der-duft-des-spargels-1.1928123

  • Die essentielle Definitionsfrage bleibt bei der Thematik doch ab wann jemand lange genug da sei um in den Genuss dieses Wahlrechts zu kommen.

     

    Das Wahlrecht ist zunächst ein essentielles Deutschengrundrecht. Im Zuge des Verfassungsauftrages der europäischen Integration in Verbindung mit den entsprechenden EU Verträgen haben auch EU Ausländer dieses Recht.

     

    Was unterscheidet diese EU Ausländer aber außer ihrer Herkunft von denen aus nicht EU Ausländern?

     

    Man muss zumindest hoffen dass die EU Ausländer ähnlich stark an einer demokraitsch-sozial-freiheitlichen Grundordnung orientiert und sozialisiert sind und diese mit ihrer Stimme verteidigen wollen.

     

    Die potentielle Gefahr, dass nicht EU Ausländer, als Beispiel insbesondere aus (west)afrikanischen Ländern, wo die fanatische Religionsausübung i.V.m extremer Homophobie essentielle Teile dieser Grundordnung tangiert und unter Garantie nicht nur diese diskriminierten Teile es nach Deutschland schaffen, wird durch eben diese nicht Gewährung der Deutschen/EU Gleichen Rechte geschützt.

     

    In einer Welt die zwar zusammenwächst aber immernoch enorme Gefälle unterschiedlichster Art in Nationalstaaten hat, muss der Nationalstaat auch sich und seine Privilegien schützen um attraktiv zu bleiben.

    Wer würde denn noch Deutscher oder EU Bürger werden wollen, wenn es ihm keine Vorteile brächte?