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■ Tiere des TagesHunde

Berlin (ddpADN/taz) – Wer Hunde hat, hat glücklicherweise auch Pflichten. Wenn sie allzu dreist – vor allem nachts – herumbellen oder wiederholt Gärten „umpflügen“, muß der Halter einschreiten. Bei Sachbeschädigung ist natürlich Schadenersatz zu zahlen. Das alles berichtet das Berliner Seniorenmagazin SpätSommer. Die „Lieblinge“ müssen unbedingt daran gehindert werden, in andere Grundstücke einzudringen und dort Menschen zu erschrecken. Hunde dürfen grundsätzlich nicht länger als „zehn Minuten am Stück“ bellen. Die Ruhezeiten mittags sowie abends nach 20 Uhr sind einzuhalten. Unter Umständen muß das Tier eben in den Kleiderschrank. Ignoriert der Besitzer berechtigte Beschwerden, kann Justitia bemüht werden. Richter dürfen sogar den Besuch einer Hundeschule anordnen.

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