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Honorare in der freien BildungVom Ehrenamt kann man nicht leben

Das Netzwerk prekäres Wissen veröffentlicht die realen Stundenlöhe von Freiberuflern. Die liegen selbst bei Gewerkschaften oft unter dem Mindestlohn.

Mit ihren eigenen sozialpolitischen Forderungen nehmen es die Gewerkschaften nicht so genau Foto: dpa

Berlin taz | „Demokratie und Zukunft“ heißt ein Projekttag, den die DGB-Jugend Berlin Brandenburg für SchülerInnen der Klassen 9 bis 12 anbieten. Die Jugendlichen diskutieren einen Tag lang, was Mitbestimmung bedeutet, wie man sich politisch einbringen kann und was man gegen unfaire Chancenverteilung in der Gesellschaft tun kann. Angeleitet werden sie an diesem Tag von jungen Seminarleiterinnen, die die Gewerkschaft für diesen Zweck ausgebildet und eingekauft hat. Sie bekommen 150 Euro für einen Projekttag wenn sie allein sind, zu zweit sind es 80 Euro.

Für die SchülerInnen ist der Projekttag kostenlos – für die SeminarleiterInnen ist er oft nicht kostendeckend. Für ein eintägiges Seminar inklusive 10 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit springt für sie ein Stundensatz von 5,52 Euro heraus. Dieser liegt deutlich unter dem von den Gewerkschaften eingeforderten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Diese und 60 weitere Beispiele für die Bezahlung bei Bildungsträgern und Wissenschaftsinstitutionen hat das vor zwei Jahren gegründete Netzwerk Prekäres Wissen im März auf seinem Blog veröffentlicht. Die InitiatorInnen haben sie vertraglich vereinbarten Honorare der FreiberuflerInnen zusammengetragen und erhoben zudem, wie viel Arbeitsaufwand hinter den jeweiligen Aufträgen steckt. So ermittelten sie neben dem offiziellen Honorar, den tatsächlichen Bruttostundenlohn. Einige Tätigkeiten, etwa Lehraufträge an Universitäten wurden überhaupt nicht vergütet, in mehr als zwanzig Fällen lag der tatsächliche Stundenlohn unter dem Mindestlohn.

Die Beispiele entsprächen den in der Branche üblicherweise gezahlten Honoraren, erklärt Peter Ullrich, einer der Gründer der Initiative, der an der TU Berlin über soziale Bewegungen forscht. „Die Honorarpraxis in der Bildungsarbeit ist teilweise skandalös. Das Grundproblem gerade bei Organisationen, die sich auf der richtigen Seite wähnen ist, dass sie ihre eigenen sozialpolitischen Forderungen nicht auf sich selbst anwenden.“

Aufwandsentschädigung oder Broterwerb

Das weisen die gewerkschaftlichen Bildungsträger natürlich zurück. Die ReferentInnen seien nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der DGB Jugend Berlin-Brandenburg, antwortet die zuständige Bezirksjungendsekretärin Christin Richter auf Anfrage. „Sie sind Ehrenamtliche im Rahmen unseres Bildungssystems.“ Das Honorar ist diesem Verständnis nach auch kein existenzsicherndes Einkommen, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Das mag früher so gewesen sein, als die linke Bildungsarbeit noch hauptsächlich von Menschen geleistet wurde, die sich in sozialen Bewegungen organisierten und ihr Wissen unentgeltlich weitergaben. Doch die kritische linke Bildungsarbeit habe sich genau wie die gesamte Bildungsbranche professionalisiert, kritisiert Miriam Pieschke die Haltung der Gewerkschaften. Pieschke, die heute als Referentin bei der der Linkspartei nahe stehenden Rosa-Luxemburg-Stiftung arbeitet, war viele Jahre selbst in der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung tätig. „In immer mehr Bereichen versuchen Soloselbstständige von dieser Arbeit zu leben“, berichtet sie. Die Auffassung der Bildungsträger, es handele sich um ehrenamtliches Engagement werde der tatsächlichen Lage daher nicht mehr gerecht.

Allerdings hat Pieschke auch Verständnis für die Bildungsträger. Denn viele Einrichtungen müssten sich aus knappen öffentlichen Gelder finanzieren und kämpften selbst um ihre Existenz. Für Projekte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, gelten zudem die Vorgaben der öffentlichen Mittelgeber.

Die gleichen Höchstsätze seit zwanzig Jahren

Darauf verweist auch DGB-Jugendsekretärin Richter. So werden die Projekttage an Schulen vom Berliner Senat und vom Brandenburgischen Jugendministerium bezahlt. „Kritisch sehen wir, dass die Honorrichtlinie des Landes Brandenburg seit 1997 gilt und die Höchstsätze seitdem nicht erhöht wurden“, schreibt sie. Die SeminarleiterInnen, die SchülerInnen über gesellschaftliche Teilhabe aufklären sollen, sind demnach in der zweiten von fünf möglichen Qualifikationsstufen eingeordnet, und zwar unabhängig davon, ob sie studiert haben und wieviel Berufserfahrung sie mitbringen, und sollen einen Stundenlohn von maximal 16 Euro bekommen. Die DGB-Jugend sei für eine Erhöhung der Höchstsätze, so Richter. „Denn gerade in der aktuellen politischen Situation ist eine angemessene finanzielle Ausstattung der politischen Jugdenbildungsarbeit mehr als notwendig.“

Politischer Druck ist also gefragt, aber haben die Bildungsträger gar keine eigenen Spielräume? Offenbar doch. Verdi-Gewerkschaftssekretär Günter Gordon erklärt, dass der Tagessatz von 100 Euro, welcher in der auf „prekäres Wissen“ veröffentlichten Tabelle zufolge für die Leitung eines sechstündigen Seminars zur politischen Bildung gezahlt wurde, inzwischen nicht mehr aktuell sei. Die Sätze würden mit den Teamenden individuell festgelegt. „Wir selbst gehen bei Tagessätzen auch nicht mehr unter 150 Euro.“ Inzwischen gebe es auch Beschlüsse aus dem Gewerkschaftsrat, die für durch ver.di durchgeführte Seminare einen weitaus höheren Tageshonorarsatz als 100 Euro vorschrieben.

Allerdings: auch ein Tagessatz von 150 Euro schmilzt schnell, da die FreiberuflerInnen von dieser Summe noch die vollen Beiträge für die Sozialversicherung abzweigen müssen. „Von wenig Geld bleibt oft wenig übrig“, schlussfolgert die Initiative Prekäres Wissen. Man erhoffe sich eine breite öffentliche Diskussion über die Arbeitsbedingungen von FreiberuflerInnen im Bildung- und Wissenschaftsbetrieb.

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1 Kommentar

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  • So ist das mit vielen Tätigkeiten die eine hohe Anziehungskraft ausüben. Eine befriedigende Arbeit wird oft weniger honoriert als eine mühsame unbefriedigende.

    Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier den Preis. Natürlich ist Bildung generell unterfinanziert und Bildungsinvestitionen müssen generell verstärkt werden.

     

    Andere Menschen zu unterrichten oder anderen Menschen zu helfen sind Tätigkeiten die eine hohe Anziehungskraft ausüben. Wenn man dauerhaft eine höhere Entlohung in diesen Bereichen durchsetzen will, wird man den "Zugang" zu diesen Tätigkeiten reglementieren/ einschränken müssen. Am einfachsten geht das wie zum Beispiel bei den beamteten Lehrern über Prüfungsnoten. Ob die Selektion nach Gedächtnisleistung allerings den wirklich pädagogisch talentierten Lehrkräften Zugangschancen gibt, darf stark bezweifelt werden.