: Hohes Rechtsgut
■ Anträge der Opposition zum Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt
Bonn (taz) – „Wir wollen keine höheren Strafen, denn dadurch wird keine einzige sexuelle Straftat verhindert“, sagte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Seine Partei brachte gestern ihren Antrag zum „Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt“ in den Bundestag ein. Am selben Tag beschloß die SPD- Fraktion einen Antrag zum gleichen Thema. Im Gegensatz zu den Grünen will sie die Mindeststrafe für sexuellen Mißbrauch von Kindern auf ein Jahr und die Höchststrafe für besonders schwere Fälle von 10 auf 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Die SPD fordert, alle Arten „sexuellen Mißbrauchs“ nicht mehr als „Vergehen“, sondern als „Verbrechen“ einzustufen. Die Grünen wollen dagegen nur besonders schwere Fälle als „Verbrechen“ ins Strafgesetzbuch aufnehmen. Allerdings soll der Begriff „schwere Fälle“ ausgeweitet werden: Nicht nur Beischlaf und Körperverletzung sollen darunterfallen, sondern alle „sexuellen Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind“. Bündnisgrüne und SPD fordern den Schutz der Kinder, nicht nur vor sexualisierter Gewalt, sondern auch vor elterlichen Schlägen. Sie wollen das Gebot „gewaltfreier Erziehung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern.
Mit ihren Strafrechtsänderungen wollen Bündnisgrüne und SPD deutlich machen, daß die „sexuelle Integrität von Kindern“ ein besonders hohes Rechtsgut ist. Bei einem „Verbrechen“ kann die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum „Vergehen“ das Verfahren nicht von sich aus einstellen, sondern muß in jedem Fall Anklage erheben. Beide Parteien sind sich ebenfalls einig, daß das Therapieangebot im Strafvollzug ausgebaut werden muß. Volker Beck berichtete, daß derzeit etwa 2.000 Sexualstraftäter in Haft seien – es aber nur 900 Therapieplätze gebe. Er warnte: „Der Sexualstraftäter, dem während der Haft nicht die erforderliche Behandlung und Hilfe zuteil wird, ist nach seiner Entlassung nicht weniger gefährlich als zuvor.“ Tina Stadlmayer
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