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■ MIETRECHTHohes Alter schützt vor Kündigung

Hamburg (dpa) — Hohes Alter schützt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vor Eigenbedarfskündigung. Einer 80jährigen Mieterin aus Hamburg sei ein Umzug nicht mehr zuzumuten, entschied das Gericht (Aktenzeichen 316/S 138/90). Nun „können besonders ältere und auch gesundheitlich angeschlagene Mieter nach dieser Eigenbedarfsrechtsprechung aufatmen“, erklärte der Vorsitzende des „Mietervereins zu Hamburg von 1890“, Eckard Pahlke, gestern.

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