„Hohenloher Landschwein“: BGH beendet Namensstreit
Regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel können nach deutschem Markenrecht geschützt sein, auch wenn sie nicht als sogenannte geschützte geografische Angaben (g.g.A.) nach europäischem Recht angemeldet sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Beispiel des „Hohenloher Landschweins“ und des „Hohenloher Weiderinds“ entschieden. Die Richter wiesen am Donnerstag Revisionen unter anderem einer Metzgerei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück und gab der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall Recht. Diese hat die Bezeichnungen als Kollektivmarken eintragen lassen und der Metzgerei die Verwendung untersagt, weil sie Richtlinien der Erzeuger etwa zu Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung nicht einhalte. (Az.: u. a. I ZR 163/19) (dpa)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen