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Hohe Haftstrafen in Münster

Im Komplex um sexualisierte Gewalt verurteilt das Gericht vier Männer

Der Prozess wegen schwerer sexualisierter Gewalt an Kindern in einer Gartenlaube in Münster ist am Dienstag mit hohen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung für die vier verurteilten Männer zu Ende gegangen. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur in dem Prozess mit vier weiteren Angeklagten. Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus Hannover, 36, für vier Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und 12 Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle.

Auch für diese Männer mit deutschem Pass ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Wegen ihres Hangs zu den verurteilten Taten müsse die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden, begründete das Gericht. Damit folgte es weitest­gehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. (dpa)

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