Historiker über Zwangssterilisation: „Vorurteile können tödliche Folgen haben“
1943 wurde am Erbgesundheitsgericht in Bremen über eine Zwangssterilisation geurteilt. Drei Männer entschieden über ein 16-jähriges Mädchen.
Foto: Archiv Ursula Lengenfelder
taz: Herr Hesse, warum wurde Mariechen Franz sterilisiert?
Hans Hesse: Das Erbgesundheitsgericht in Bremen verurteilte Mariechen Franz am 6. August 1943 zur Zwangssterilisation nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.
taz: Wie kam es zu diesem Urteil?
Hesse: Es gab einen Antrag auf Sterilisation und Gutachter, die dann entschieden haben, dass das Mädchen so schwer erbkrank sei, dass es sterilisiert werden muss. Heute sprechen wir von einer Zwangssterilisation.
64, ist Historiker und gebürtiger Bremer. Er wurde mit einer Arbeit zum Thema „Entnazifizierung in Bremen und Bremerhaven“ promoviert. Seine Bücher „… ich will …, dass die Wahrheit siegt …“ (336 S., Edition Falkenberg, 29,90 Euro) über die Menschenversuche an der Oldenburger Sinti-Familie Mechau in Auschwitz und „Mariechen. Verfolgung, Verrat und Vernichtung einer Jugendlichen“ (131 S., Kreismuseum Syke, 10 Euro) über die NS-Verfolgungsgeschichte von Mariechen sind 2025 erschienen.
taz: Inwiefern war Mariechen erbkrank, laut diesen Gutachtern?
Hesse: Die Gutachter und letztendlich auch das Gericht kamen zu dem Schluss, dass Mariechen „schwachsinnig“ sei.
taz: Was sind das für Gutachten, die eine sogenannte „Schwachsinnigkeit“ belegen sollen?
Hesse: Mariechen musste einfache Fragen beantworten, Rechenaufgaben lösen und die Wochentage und Monate aufzählen, was sie auch konnte. Eigentlich hätte man zu dem Schluss kommen müssen, dass sie nicht schwachsinnig ist. Aber sie war schwerhörig. Aus diesem Grund hatte sie Schwierigkeiten, in der Schule mitzukommen, und einen leichten Sprachfehler. Die Gutachter erkannten die Schwerhörigkeit aber nicht als Grund für eventuelle Wissenslücken an.
taz: Was war der Auslöser ihrer Verfolgung?
Hesse: Mariechen arbeitete in einem Kindergarten der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Eine Diakonisse, die Leiterin des Kindergartens, erwischte sie im Alter von 16 Jahren mit einem erheblich älteren Flaksoldaten auf ihrem Zimmer. Sie stellte es so dar, als ob Mariechen den Mann verführt hätte. Niemand hinterfragte, ob es sich dabei nicht um einen sexuellen Übergriff gehandelt haben könnte. Die Leiterin, die dazu angehalten war, Kandidaten für eine Zwangssterilisation nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu melden, tat dies, da sie Mariechen nach diesem Vorfall eine „sexuelle Hyperaktivität“ zuwies. Darüber hinaus gab sie an, dass Mariechen „schwachsinnig“ und eine Sintezza oder Romni war, ganz genau ist das nicht bekannt.
taz: Liegt die Zuschreibung der „sexuellen Hyperaktivität“ dem Frauenbild des NS zugrunde?
Hesse: Ja, aber sie hängt vor allem damit zusammen, dass Mariechen eine Sintezza oder Romni war. Diesen Frauen sagte man eine besondere sexuelle Umtriebigkeit nach. Zudem war der Geschlechtsverkehr zwischen „Ariern“ und Sintizze und Romnja oder Juden verboten. Es drohte „Rassenschande“.
taz: Was ist passiert, nachdem die Leiterin sie gemeldet hatte?
Hesse: Sie kam in die Bremer Nervenklinik, wo sie sich normal fügte und jede aufgetragene Arbeit normal ausführte. Dennoch kam der behandelnde Arzt, Dr. Gildemeister, zu dem Schluss, dass sie angeboren „schwachsinnig“ sei. Man wollte, dass sie zwangssterilisiert wird, weil sie eine Sintezza oder Romni war.
taz: Wieso gelangte Mariechen nicht 1943 mit den Massendeportationen der Sinti und Roma nach Auschwitz?
Hesse: Die Transporte waren voll. Aus diesem Grund wurde sie auch zwangssterilisiert. Nach Auschwitz gelangte sie über Umwege. Schließlich wurde sie im Alter von 17 Jahren im KZ Ravensbrück ermordet.
“‚Unerhört‘ – Die Geschichte von Mariechen“ zum Jahrestag der Deportationen von Sinti und Roma aus Nordwestdeutschland nach Auschwitz, 8. März, 18 Uhr, Bremer Krankenhaus-Museum, Züricher Straße 40. Eintritt gegen Spende.
taz: Wurden die Verantwortlichen später für die Zwangssterilisation belangt?
Hesse: Nein. Weder der Kriminalsekretär Wilhelm Mündtrath, der für die Transporte verantwortlich war, der Präsident des Erbgesundheitsgerichts, seine Beisitzer, noch Dr. Rogal vom Hauptgesundheitsamt oder die behandelnden Ärzte wurden je belangt. Eine besondere Schuld trägt aber auch das Jugendamt, in dessen „Obhut“ sich Mariechen befand. Dieses Amt schickte keinen Vertreter zu Gericht und ließ sie während der Verhandlung völlig allein.
taz: Gibt es etwas, das wir heute aus Mariechens Geschichte lernen können?
Hesse: Vorurteile, die dazu führen, dass wir Menschen in Schubladen stecken, können tödliche Folgen haben. Die Sinti hielten sich zu Beginn des Nationalsozialismus bereits 600 Jahre lang in Deutschland auf. Wenn die falsche Partei an die Macht kommt, kann es wieder passieren, dass Menschen, die seit Generationen hier leben, verfolgt und ausgegrenzt werden. Das darf nicht geschehen.
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