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Hilfsmittel im Urlaub auf eigene Kosten

Kassel (ap) - Behinderte, die für ihre Ferienwohnung spezielle Hilfsmittel anschaffen wollen, müssen diese selbst bezahlen und können sie nicht ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt dies im Einzelfall auch dann, wenn die Ferienwohnung jedes Jahr mehrere Monate benutzt wird. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 3 RK 26/88)

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