Hilfslehrer sollen legalisiert werden: Juristen machen Schule
Schulsenator Ties Rabe hält trotz Kritik am Einsatz von Honorarkräften fest. Eine Fachkanzlei soll klären, wie der Nachhilfeunterricht organisiert werden muss.
Schulsenator Ties Rabe (SPD) hat eine private Fachkanzlei eingeschaltet, die helfen soll, den Einsatz von Honorarkräften für Nachhilfe an Schulen juristisch wasserdicht zu machen. Sie soll einen Mustervertrag entwickeln und ein Merkblatt, aus dem hervorgeht, "wie Lernförderung organisiert werden kann, damit sie über Honorarkräfte laufen kann", sagte Rabe am Freitagnachmittag vor dem Schulausschuss. Sein Behörden-Jurist Andreas Gleim ergänzte, schon heute gebe es "große Rechtssicherheit", dass der Einsatz von Freiberuflern hier möglich sei.
Erstmals seit Amtsantritt wird es für Rabe etwas eng. Sollte sein Plan, die Ausweitung der Lernförderung an Schulen durch Honorarkräfte zu betreiben, nicht rechtens sein? Diese Frage steht im Raum, seit die Deutsche Rentenversicherung 2.500 Altverträge für den Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen rückwirkend für 2006 bis 2010 überprüft. Der Schulleiterverband riet daraufhin seinen Kollegen, vorerst keine neuen Verträge abzuschließen, da möglicherweise für diese quasi Angestellten rückwirkend Beiträge zu erstatten wären.
Honorarkräfte werden seit Jahren an Ganztagsschulen eingesetzt. Doch Rabe setzt sowohl in der schulischen Lernförderung als auch bei den Grundschulen ebenfalls verstärkt auf diese Kräfte, die sich wie Selbstständige versichern müssen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geht davon aus, dass die Ausweitung rechtswidrig ist. "Wir rufen unsere Personalräte dazu auf, Honorarkräfte der Rentenkasse zu melden", sagt GEW-Chef Klaus Bullan.
Der Streit hat auch eine pädagogische Ebene. Hamburg will das Sitzenbleiben abschaffen und die Schüler stattdessen stärker fördern. Dieses Prinzip finden fast alle richtig. Doch Schwarz-Grün hatte es nur in zwei Jahrgängen eingeführt und dafür die Lehrerstunden eingesetzt, die durch die Reduzierung von Sitzenbleibern später frei werden. Zu wenig, fand Rabe, und legte im Mai ein größeres Programm nach, das in allen Jahrgängen von Klasse 1 bis 13 vom Sitzenbleiben bedrohten Kindern helfen soll. Neben Lehrern können dies nun auch Studenten, Schüler, Eltern und Pensionäre für ein Honorar von 15,97 Euro pro Schulstunde tun.
Das ist laut GEW-Chef Bullan nicht korrekt. "Die Lernförderung muss im Rahmen des normalen Schulalltages stattfinden", sagt er. Auch arbeitsrechtlich sei der Rabe-Plan kritisch. So geht das Nachbarland Niedersachsen, wo es Prozesse dazu gab, heute in einer Handreichung davon aus, dass für Fördermaßnahmen richtige Arbeitsverträge nötig seien. Denn freie Dienstleister dürfen nicht an Weisungen gebunden sein. Es können beispielsweise Künstler sein, die besondere Angebote machen. Wird ihnen aber gesagt, was sie zu tun haben, gelten sie als abhängig Beschäftigte.
Doch genau das sei nicht zu umgehen. "Wie wollen Sie sicherstellen, dass Nachhilfekräfte pädagogisch sinnvoll arbeiten?", fragte die Abgeordnete Anna von Treuenfels. Worauf Rabe entgegnete, wenn sich Eltern Nachhilfe auf dem freien Markt suchten, sichere niemand die Qualität.
Zudem sei die Lage in Niedersachsen anders gewesen. Jurist Gleim zitierte ein Urteil des hiesigen Verwaltungsgerichts von 2001, wonach Nachhilfe von Freiberuflern erlaubt sei. Auch wenn diesen Zeit und Inhalt vorgegeben würden, sei "keine rechtliche Einbindung in einen Betrieb" gegeben. Was der Ausschussvorsitzende Walter Scheuerl (CDU) mit "Ihr Wort in Gottes Ohr" kommentierte.
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