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Kirchenasyl unter DruckHier ist es nicht sicher

Lange konnten Geflüchtete sich im Kirchenasyl vor Abschiebungen retten. Doch zuletzt drangen Po­li­zis­t*in­nen immer wieder in Schutzräume der Kirchen ein.

Setzt das Kirchenasyl in Jena um: Gemeindekirchenrat Georg Elsner Foto: Roger Hagmann

Jena taz | Dass die Kirche dabei helfen würde, ihr Leben zu retten, hätte Sasu vor ein paar Jahren nicht geglaubt. Es ist ein verregneter Tag im Mai, die 24-jährige Marokkanerin sitzt in einem Büroraum der evangelischen Gemeinde in Jena. Ihr dunkles Haar trägt die Asylsuchende kurz, dazu eine bunte Perlenkette und einen pinken Cardigan. Ihre Stimme ist leise, die dunklen Augenringe schimmern durch ihr Make-up. „Die letzten Monate stand ich nachts am Fenster, um fliehen zu können, falls ein Streifenwagen kommt“, erzählt sie. Sie spricht englisch, ab und zu benutzt sie ein deutsches Wort. „Abschieben“ oder „Polizei“ sagt sie dann.

Sasu ist der Name, den sich die junge trans Frau so schnell wie möglich in ihre offiziellen Dokumente eintragen lassen möchte. Ihr Nachname soll aus Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen. Die vergangenen drei Monate hat Sasu im Kirchenasyl verbracht. Die Jenaer Gemeinde hat ihr ein Zimmer bereitgestellt, um sie vor der Abschiebung nach Rumänien zu schützen, die die Ausländerbehörde sechs Monate zuvor ankündigte. Denn als trans Frau droht Sasu dort Gewalt.

„Ich habe gesehen, wie queere Menschen auf der Straße zusammengeprügelt werden und mich fünf Monaten lang versteckt“, erzählt sie. Aus Angst vor Angriffen habe sie Männerkleidung angezogen und kein Make-up getragen. Eine Anpassung des Geschlechtseintrags ist in Rumänien nur unter strengen Vor­aussetzungen möglich, medizinische Versorgung für trans Personen eingeschränkt. Zurück nach Rumänien? „Das würde ich nicht überleben“, sagt Sasu.

Ginge es nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), müsste sie das aber. Laut Dublin-Verordnung ist das Land in der EU, in das Asylsuchende zuerst einreisen, für die Bearbeitung ihres Antrags zuständig. Theoretisch kann das BAMF entscheiden, aus humanitären Gründen in das Asylverfahren einzutreten, also mögliche Fluchtgründe selbst zu prüfen und dies nicht dem Staat der ersten Einreise zu überlassen. Für die Zeit des Verfahrens könnte die betroffene Person dann in Deutschland bleiben, im Fall einer positiven Entscheidung über den Asylantrag auch langfristig.

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Pushbacks und unwürdige Bedingungen sind dokumentiert

2024 machte die Behörde in gerade einmal zwei Prozent der Dublin-Fälle von diesem Recht Gebrauch. Man gehe davon aus, dass Dublin-Rückkehrende gemäß europa­rechtlicher Standards untergebracht und versorgt würden, heißt es von einer BAMF-Sprecherin auf taz-Anfrage.

Seit Jahren dokumentieren NGOs und Gerichte hingegen Pushbacks und menschenrechtswidrige Bedingungen bei der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten wie Bulgarien, Polen, Kroatien und Rumänien. Trotzdem hat Deutschland im vergangenen Jahr in 25.306 Fällen versucht, Menschen in diese Länder abzuschieben.

Die Tür ist offen in der Friedenskirche in Jena Foto: Roger Hagmann

Um in besonders dramatischen Fällen zu helfen, gewähren evangelische und katholische Gemeinden Kirchenasyl. Dafür werden Asylsuchende in leerstehenden Pfarrwohnungen oder Gemeindehäusern untergebracht. Gerade in Dublin-Fällen ist das wirksam. Ausländerbehörden haben hier in der Regel sechs Monate Zeit, eine Abschiebung zu vollziehen. Gelingt das nicht, wird das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Das Kirchenasyl hilft, die Zeit zu überbrücken.

Im vergangenen Jahr wurden knapp 3.000 Menschen durch Kirchenasyl laut BAMF vor einer Abschiebung geschützt. Das sind doppelt so viele wie 2017. Manche sagen, das sei Folge einer härteren Abschiebepraxis. Andere meinen, die Kirchen würden es übertreiben. Der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner bezeichnete die evangelische Kirche kürzlich gar als „linksgrüne Schlepperbande“.

Keine rechtliche Grundlage für Kirchenasyl

Eine rechtliche Grundlage für das Kirchenasyl gibt es nicht, die Praxis wird von den Behörden aus Respekt vor ihrer langen Tradition toleriert. In Deutschland gewähren Gemeinden Asylsuchenden seit den 1980er Jahren Schutz. 2015 vereinbarten Kirchen und BAMF nach zunehmenden Konflikten ein Verfahren. Die Kirchen müssen seitdem jeden Fall melden und in einem Härtefalldossier begründen, warum eine Abschiebung unzumutbar wäre. Dabei geht es fast ausschließlich um sogenannte Dublin-Fälle.

Auf grundlegende Kritik am Dublin-System müssen die Kirchen im Dossier verzichten, sich auf den konkreten Fall beziehen. Im Gegenzug versprach das BAMF, die Argumente der Kirche zu prüfen, gegebenenfalls in das Asylverfahren einzutreten und das Kirchenasyl im Sinne seiner christlich-humanitären Tradition zu respektieren. Die Kirche ließ sich auf den Kompromiss ein und tauschte Systemkritik gegen die Hoffnung auf staatliche Anerkennung.

Für die Behörden bist du eine Zahl. Für die Kirche ein Mensch.

Sasu

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 darf das BAMF die Dublin-Frist von Menschen, die im Kirchenasyl untergebracht sind, nicht mehr verlängern. Vorher hatte die Behörde immer wieder argumentiert, dass eine Unterbringung in Kirchenräume einem Untertauchen gleichkäme und so eine Verlängerung der Frist auf 18 Monate begründet.

Auf taz-Anfrage äußern sich die Innenministerien mehrerer Bundesländer angesichts der steigenden Zahlen kritisch. Aus Hessen heißt es etwa, die Kirchen würden nicht nur Personen in Notlagen helfen, sondern auch „politische Akzente“ setzen. Auch die CDU geht auf Angriff. Mehrmals ermahnte die christlich demokratische Partei die Kirchen in den letzten Monaten zu politischer Neutralität, nachdem diese den Migrationskurs der Union kritisierte.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) forderte Ende April im Interview mit der Bild am Sonntag, dass sich die Kirche weniger zu tagespolitischen Themen äußern solle, sonst drohe sie zur austauschbaren NGO zu werden. Der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner bezeichnete die evangelische Kirche kürzlich gar als „linksgrüne Schlepperbande“.

Die Polizei kommt meistens nachts

Zehn Jahre später ist vom gemeinsamen Verständnis nicht mehr viel übrig. Mindestens sieben Mal drangen Polizei oder Ausländerbehörden in den vergangenen anderthalb Jahren in die Schutzräume von Gemeinden ein, um Menschen gewaltsam aus dem Kirchenasyl zu holen. Meist umstellten die Beamten dabei nachts die Kirchenräume, in einem Fall wurde gar ein Spezialeinsatzkommando hinzugezogen.

Eine afghanische Frauenrechtlerin und ihre Kinder, Vater und Sohn aus Russland, die den Kriegsdienst verweigerten, und ein kurdisches Ehepaar waren davon betroffen. Unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg kam es zu Räumungen und Abschiebungen. Aus den zuständigen Innenministerien der Länder heißt es, man habe lediglich geltendes Recht umgesetzt. Kir­chen­ver­tre­te­r:in­nen sprechen von einem Tabubruch.

Dazu kommt, dass das BAMF die Härtefalldossiers der Kirchen immer häufiger ablehnt. In nur 0,1 Prozent der Kirchen­asylfälle erkannte die Behörde 2024 eine besondere Härte an und trat ins Asylverfahren ein – insgesamt zwei Mal, wie eine taz-Anfrage an das BAMF ergab.

Die Behörde argumentiert, man würde die meisten Härtefälle schon im regulären Dublin-Verfahren als solche erkennen. Außerdem würden Kirchen die Dossiers häufig zu spät oder gar nicht einreichen und darin einen „emotional-seelsorgerischen“ Maßstab anlegen. Die Kirchen halten dagegen. Das BAMF nutze vorgefertigte Textbausteine und prüfe die Fakten nicht. Ist ein Härtefalldossier einmal abgelehnt, müssen die Gemeinden das Kirchenasyl laut Vereinbarung eigentlich auflösen. Tun sie das nicht, sei eine Abschiebung aus kirchlichen Räumlichkeiten Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde, schreibt eine BAMF-Sprecherin auf taz-Anfrage.

Bis vor Kurzem schreckten die Behörden davor noch zurück. Inzwischen scheint es, als fühlten sich Ausländerbehörden zum Teil ermutigt, eine Abschiebung aus dem Kirchenasyl durchzusetzen, sobald das BAMF ein Härtefalldossier der Kirchen abgelehnt hat. Eine Sprecherin der Hamburger Innenbehörde schreibt auf taz-Anfrage etwa: Die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus dem Kirchenasyl im vergangenen September sei erfolgt, weil das BAMF nach Prüfung des Dossiers keinen individuellen Härtefall erkannt hatte.

Sasus Knie schmerzen. Das kleine Zimmer, in dem sie die Kirche untergebracht hat, hat sie seit Wochen kaum verlassen. Einkäufe haben Freiwillige für sie erledigt, zur Ärztin konnte Sasu nur im Notfall. „Ich hätte eigentlich eine Therapie gebraucht, aber das ging nicht“, erzählt sie. Sie würde gerne eine Ausbildung als Krankenpflegerin machen oder Informatik studieren, sie will tanzen gehen und die Stadt erkunden, in der es von Studierenden wimmelt. Stattdessen waren die vergangenen Monate von ständiger Angst geprägt. „Sobald Blaulicht an meinem Fenster vorbeizieht, beginne ich am ganzen Körper zu zittern.“

In Rumänien hat sie kaum eine Chance

Eine Chance auf Asyl in Rumänien hätte Sasu kaum, ein Großteil der Asylanträge von Ma­rok­ka­ne­r:in­nen wird dort abgelehnt. Obwohl queere Menschen in Marokko Hasskriminalität ausgesetzt sind und ihnen zudem Gefängnisstrafen drohen. Sasu erzählt von einem Angriff, den sie in ihrer Heimatstadt Kenitra erlebte. „Ich war mit meinem Freund in der Stadt. Es war dunkel, wir haben uns zu sicher gefühlt und uns auf offener Straße geküsst.“ Plötzlich seien mehrere Männer auf sie zugerannt und hätten begonnen, sie mit Steinen zu bewerfen.

Sasu hatte Glück und kam mit leichten Verletzungen davon. Weder der marokkanischen Polizei noch ihrer Familie konnte sie von dem Vorfall berichten. „Trans zu sein ist in Marokko eine Sünde. Nach dem Angriff wusste ich: Ich muss hier weg.“ Auch nach der Ankunft in Thüringen erlebte sie transfeind­liche Übergriffe: im Bus, auf der Polizeistation, in der Erstaufnahmeeinrichtung. Nachdem die Ausländerbehörde ihre Abschiebung angekündigt hatte, wandte sie sich schließlich aus Verzweiflung an die Kirche.

Niemand kann garantieren, dass nicht eines Nachts doch die Polizei vor der Tür steht

Georg Elsner,Vorsitzender des Gemeindekirchenrats

Der Turm der Jenaer Stadtkirche ragt in den grauen Maihimmel. Oben haben zwei junge Wanderfalken Unterschlupf gefunden. „Dort sind sie vor anderen Raubvögeln geschützt und können fliegen lernen“, erzählt Georg Elsner, der als Vorsitzender des Gemeindekirchenrats seit elf Jahren für die Arbeit rund ums Kirchenasyl zuständig ist. „Die Zeiten haben sich geändert“, sagt er. „Niemand kann mehr garantieren, dass nicht eines Nachts doch die Polizei vor der Tür steht, um die Menschen abzuschieben.“

Fast jeden Tag erreichen den 70-Jährigen Mails und Anrufe von Menschen, die sich verzweifelt an die Kirche wenden. „Wir können nicht jedem helfen.“ Zwölf Kirchenimmobilien stehen in Jena zur Verfügung, um Menschen unterzubringen – alle Plätze sind belegt. Zudem fehlt Geld. Den Asylsuchenden im Kirchenasyl werden meist die Leistungen gestrichen. Im Haushalt der Kirchengemeinde ist ein Budget für die Versorgung vorgesehen, ergänzt durch Spenden. Auch die Begleitung von Menschen im Kirchenasyl wird häufig von Vereinen oder Privatpersonen übernommen. Trotzdem komme die Gemeinde an ihre Grenzen, sagt Georg Elsner. Die Zahl der Kirchenasyle versuche man schon aus Kapazitätsgründen möglichst klein zu halten. Aber manchmal sei es unmöglich, Asylsuchende wegzuschicken: „Menschen in Notlagen zu helfen, ist die Pflicht des Christenmenschen.“

Die Regeln werden weiter verschärft

Dabei verstehe man das Kirchenasyl als Praxis, die geltendem Recht helfen soll, richtig zu funktionieren. Schon jetzt würden viele Asylsuchende in unzumutbare Umstände abgeschoben. Die angekündigten Asylrechtsverschärfungen der neuen Bundesregierung könnten die Situation noch verschärfen, meint Elsner. „Der Sound, den Herr Dobrindt anschlägt, hat nichts mehr mit christlichen Werten zu tun.“ Auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems könnte es für Gemeinden komplizierter machen. In deren Rahmen sollen die Dublin-Fristen – der Zeitraum, in dem man in das EU-Land der ersten Einreise zurückgeschickt werden kann – auf bis zu 36 Monaten verlängert, Einspruchsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden.

Vor dem Eingang des Büros, in dem Sasu sitzt, hat die Gemeinde ein pink-gelbes Kreuz angebracht. „Kreuz ohne Haken“ steht darauf. Dass ihr ausgerechnet die Kirche hilft, sei ein komisches Gefühl, meint Sasu. „Religion hat für mich als queere Person immer Gefahr bedeutet.“ Heute ist sie dankbar. „Für die Behörden bist du eine Zahl. Für die Kirche ein Mensch.“ Als sicheren Hafen würde Sasu das Kirchen­asyl nicht beschreiben, eher als Rettungsinsel. „Eine ziemlich einsame Insel.“

Gestern, erzählt Sasu, kam für sie eine gute Nachricht, in einem gelben Umschlag: Ihre Dublin-Frist ist abgelaufen, Deutschland übernimmt das Asylverfahren. Sie kann das Kirchenasyl jetzt verlassen. Ein paar Meter vom Büro entfernt spielt eine Punkband, der Klang der E-Gitarre dringt herein. Draußen ist eine Bühne aufgebaut, Menschen tanzen. Sasu tritt aus dem Büro, geht ein paar Schritte Richtung Bühne und beginnt im Takt zu wippen, mit den Fingern zu schnippen.

Sie bleibt etwas abseits der Menschentraube stehen. „Ich will die Angst hinter mir lassen“, sagt Sasu. „Aber die Flucht, das Warten und die Unsicherheit haben mir meine Energie geraubt.“ In einigen Momenten habe sie gezweifelt, ob sie die Zeit im Kirchenasyl überstehen würde. „Das waren drei Monate, in denen ich die Luft angehalten habe“, sagt sie.

Beginnt jetzt das Leben in Freiheit? Das, in dem man tanzen und studieren kann, ohne Sorge vor einer Abschiebung? Sasu zögert. Die Angst vor Blaulicht und nächtlichem Klingeln werde sie wohl weiterhin begleiten. „Ich hatte große Träume, Deutschland hat sie schrumpfen lassen.“

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2 Kommentare

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  • Und wieder ist es soweit, daß ehemals Zentrumparteiorientierte, politisch rechts der Mitte ausgerichtete Politiker, wie der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner, verfolgte Menschen einer verschärften Abschiebepraxis unterziehen - nein noch nicht in das Konzentrationslager. Dort werden sie aktuell häufig gesucht, wenn sie sich der Abschiebung entziehen.



    Das Frau Klöckner, ebenfalls die Kirche beschimpft und in die Schranken weist, wie das schon in den 1930-er Jahren geschah war trotz Mitgliedschaft in der christlich demokratischen Partei zu erwarten, muß doch diese überparteiliche regierungspolitische Handlungsanforderung tief im Gewissen die letzten menschlichen Gefühlereste erwecken. Und nicht jedes Mitglied der Partei muß seine Bibel vorzeigen, wenn es Mitglied werden will. Denn auch die Kommunisten mussten keine Marxreihe zuhause herum stehen haben.

    Selbst Oma mit nun 96 Jahren erinnert sich der vielen Regierungshandlungen dieser Tage an die damaligen Zeiten zurück und erlebt fein erfühlte deja vu`s. Bald werden alle Zeitzeugen ausgestorben sein. Was dann?

  • Es ist schon traurig, wenn man sich als ausländische trans Person in die Kirche flüchten muss... Umso wichtiger, dass das Kirchenasyl beibehalten und besser geschützt wird.