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■ Heym/GauckGesetzesverstoß

Berlin (dpa) – Der Direktor der Berliner Gauck-Behörde Geiger bestätigte, daß im Fall Stefan Heym gegen das Stasi-Unterlagengesetz verstoßen wurde. Das Hintergrundwissen, das der Beamte der Zentralen Ermittlungsstelle für vereinigungsbedingte Regierungskriminalität (ZERV) bei seiner Aktendurchsicht in der Gauck- Behörde zu Heym erlangt hatte, „hätte er allenfalls für seine Ermittlungszwecke verwenden dürfen“. Seine Behörde verweigerte die Aktenherausgabe.

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