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Hessens Frauenförderung ist EU-konform

■ Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs akzeptiert das hessische Gleichberechtigungsgesetz. Urteil im Herbst zu erwarten

Freiburg (taz) – Hessische Frauenförderpläne verstoßen nicht gegen Europarecht. Zu diesem Ergebnis kam der italienische Generalanwalt Antonio Saggio in seinem Schlußantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Geklagt hatte 1997 die damalige CDU-Landtagsopposition. Sie sieht im hessischen Gleichberechtigungsgesetz eine unzulässige Männerdiskriminierung. Mit einem Urteil wird erst im Herbst gerechnet.

Der EuGH hat in den letzten Jahren die deutsche Frauenpolitik ganz wesentlich mitbestimmt. 1995 stoppte er das Bremer Gleichstellungsgesetz, weil es eine starre Bevorzugung von Frauen vorsah (Fall Kalanke). Dies verstoße, so der EuGH, gegen eine EU-Richtlinie, die Geschlechtsdiskriminierungen bei Einstellung und Beförderung verbietet. 1997 stand dann die nordrhein-westfälische Frauenquote auf dem Prüfstand (Fall Marschall). Dieses Gesetz fand Gnade vor den 15 (männlichen) Richtern in Luxemburg, denn es enthält eine sehr weit ausgelegte Härtefallklausel zugunsten männlicher Bewerber.

In Hessen ging man zu Zeiten von Frauenministerin Heide Pfarr (SPD) einen dritten Weg. Nach ihrem Gesetz mußten sich die Dienststellen der Landesverwaltung verbindliche Frauenförderpläne setzen. 46 CDU-Landtagsabgeordnete klagten beim hessischen Staatsgerichtshof, der das Verfahren dem EuGH vorlegte.

An das positive Votum des Generalanwalts ist der EuGH zwar nicht gebunden, folgt ihm aber in der Regel. Beanstandet wurde von Saggio nur eine Klausel des hessischen Gesetzes, wonach interne Organe der Universitäten quotiert besetzt werden sollen.

Die neue Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) wollte den Schlußantrag nicht kommentieren. „Wir warten das Urteil ab“, sagte eine Sprecherin.

Christian Rath

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