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Hennemann droht doch Schadenersatz

■ Bremer Landgericht dementiert anderslautende Presseberichte

Ex-Vulkanchef Friedrich Hennemann muß weiter mit Schadenersatzforderungen leben. Das Bremer Landgericht hat noch nicht über eine Klage der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS entschieden, dementierte gestern ein Justizsprecher eine Meldung des Nachrichtenmagazins „Focus“vom Wochenende.

„Focus“hatte berichtet, daß das Gericht die BvS-Klage über 9,7 Millionen Mark Schadenersatz wegen Zweckentfremdung öffentlicher Mittel niedergeschlagen hat – mit dem Hinweis auf eine fehlende EU-Richtlinie. Nach Angaben des Bremer Landgericht-Präsidenten, Berndt-Adolf Crome, hatte die BvS allerdings Anfang Dezember ihre Zivilklage gegen vier weitere Ex-Vulkan-Vorstände verloren. Sie sollen die für die Ost-Werften bestimmten öffentlichen Gelder zur Sanierung maroder Vulkan-Töchter in den Westen umgeleitet haben. Die BvS habe auf dieses Urteil noch nicht reagiert.

Die Bremer Staatsanwaltschaft wird laut Crome im Frühjahr über eine Anklageerhebung gegen Hennemann und weitere Vulkan-Vorstände entscheiden. In einem Abschlußbericht des Bundeskriminalamtes war von einem Untreueverdacht gegen Hennemann die Rede – im Zusammenhang mit dem 850-Millionen-Transfer in die Konzernkasse. dpa

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