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Heizungsgesetz im BundestagMehr Zeit als genug

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Thomas Heilmann kündigt einen weiteren Vorstoß gegen das Heizungsgesetz an. Diesmal wird er kaum damit durchkommen.

Plant schon den nächsten Coup: der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann Foto: Fabrizio Bensch/reuters

D er CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier. Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause klagte, hat er die oft überfallartige Gesetzgebung im Bundestag zum verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er in der Bild-Zeitung eine neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert werden. Die Ampelkoalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in der Sommerpause, sondern erst danach beschlossen wird – unverändert und ohne erneute Ausschussberatung.

Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende Beratung möglich sei. Hier bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie abstimmen.

Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.

Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am helllichten Tag und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine zusätzliche Ausschusssitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem Kompromiss festhält und die Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • "Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier. Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause klagte, hat er die oft überfallartige Gesetzgebung im Bundestag zum verfassungsrechtlichen Thema gemacht."

    Nö. Isser nicht. Sonst hätte er schon zu Merkels Zeiten aufgemuckt, wo das Durchpeitschen kontroverser Gesetze ohne Einarbeitungszeit und irgendwann spätnachts, während Fußballweltmeisterschaften usw, geradezu standard operating procedure war.

    Was er gemacht hat: brav mitspielen.

    Zum Formalienreiter und Geschäftsordnungs-Milimeterficker wird er vorhersagbar immer dann, wenn seine persönlichen Pfründe bedroht sind:



    de.wikipedia.org/w...lmann#Kontroversen

    Dieser "Saubermann" ist nämlich auch nur ein ganz gewöhnlicher Kleptokrat, wie fast alle in der Uhnionsspitze.

    • @Ajuga:

      "Zum Formalienreiter und Geschäftsordnungs-Milimeterficker wird er vorhersagbar immer dann, wenn seine persönlichen Pfründe bedroht sind" --> Mag ja sein. Man kann es aber auch so sehen:

      Von Grünen & Linken kam eine solche Initiative während der Merkel-Jahre aber nicht. Entweder mangelnde Kreativität, zu wenig "Arsch in der Hose" oder - noch gemeiner - die damalige Opposition hat das gemacht, was bei einer Opposition noch verwerflicher ist: Sie haben das Merkel-System brav mitgespielt.

      Das finde - zumindest ich - bei der Oppositionsfraktion deutlich schlimmer als bei der Regierungsfraktion.

      Bei der AfD dürfte wohl der mangelnde Intellekt für das Fehlen eines solchen Antrags der Grund sein.

    • @Ajuga:

      Spöttisch könnte man attestieren, dass einige Unions-Mitglied_er doch wie Herr HEILmann über ungeahnte und auch langfristig erfolgreiche SelbstHEILUNGSstrategien verfügen, was auch Herr Wowereit 2014 zu einer Karenz-Ansage verleitete.



      Und nichts heilt so gut wie prosperierende Tätigkeiten, auch "Schmerzensgeld" als Opposition ist sicher heilsam.



      Hier mehr Karenz und Transparenz, Kleptokratie vermindert die Compliance für Transformation, das weiß der Ex-Senator schon.



      //



      www.bundestag.de/a...mann_thomas-857430

  • Schade das auch „verdienstvolle“ Politiker ihre Standpunkte mittlerweile überwiegend anstandsfrei vermarkten und dabei immer wieder die politischen Grundregeln in Frage stellen.

    Aufgrund (auch) von Heilmann halten Wiedereingliederung paar Bürger mehr die Regierung grundsätzlich für Verbrecher, die man (mit allen Mitteln) stoppen müsse.



    Genau das suggeriert die Einlassung des H. Heilmann. Nur indirekt, aber ja.

    Und wenn die Leute, bei denen das verfangen soll und auch verfängt dann konsequenterweise eine Partei wählen, die genau das ankündigt, liegt es natürlich an den Anderen.

  • Heilmann will das Heizungsgesetz aus ganz persönliche Gründen abschießen: der Mann ist mit zahlreichen Firmenbeteiligungen sehr konkret mit der Berlin Immo-Maf...Wirtschaft verbunden, unter anderem mit der Berliner Häuser KG. Offzielle lässt er dieses Vermögen fremdverwalten, es besteht aber trotzdem ein massiver Interessenkonflikt.



    Das Heizungsgesetz passt ihm nicht, weil es ihn vermutlich zu Investitionen zwingen würde.



    Absurderweise ist Heilmann der Vorsitzender der "Klima-Union".