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HeileurytmistInnen gleichgestellt

Freiburg (taz) – Wie ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen müssen künftig auch HeileurytmistInnen von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgerichts. Er revidierte damit eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Die Eurytmie ist eine auf die Anthroposophie zurückgehende Bewegungskunst, die Sprache und Musik in Körperbewegung übersetzt. (Az.: 2 BvR 1264/90)

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