LESERINNENBRIEFE: Hauskaufnach geltendem Recht
■ betr.: "Diestels Nachbarn laufen Sturm", taz vom 18.9.90
Betr.: »Diestels Nachbarn laufen Sturm«, taz vom 18.9.90
[...] Ich möchte mich in keiner Weise in Ihren journalistischen Schaffensprozeß einmischen, empfehle aber etwas gründlichere Recherchen, dann dürfte Ihnen auch nicht entgehen, daß DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel vom Ministerpräsidenten de Maizière nicht beruflich entmachtet, sondern von der Volkskammer mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt wurde. Aber das nur am Rande.
Was meinen Hauskauf betrifft, so habe ich schon mehrfach den korrekten Sachverhalt dargestellt. Pikanterweise ist das bewußte Modrow-Gesetz, welches Sie freundlichst als Indiz für unrechtmäßiges Handeln anführen, nach wie vor geltendes Recht, und an das mußte ich mich beim Kauf meines Hauses halten.
Die Durchführungsverordnung legt im Paragraphen 5 fest, daß der Abschluß des Kaufvertrages durch den jeweiligen Rechtsträger, im konkreten Falle des MdI, zu erfolgen hat. Der Nachweis über die Rechtsträgerschaft dieses Hauses seitens des MdI und die damit verbundene Verkaufsberechtigung erfolgte gegenüber dem beurkundenden Notar durch Vorlage des eindeutigen Rechtsträgernachweises vom 25.11.1981.
In Anwendung kam darüber hinaus das Gesetz vom 15. Juni 1990 über die Haushaltsordnung der Republik (Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr.33). Die im Paragraphen 56 dieses Gesetzes für Grundstücksveräußerungen geforderte Einwilligung wurde beim damaligen Finanzminister Herrn Dr.Romberg (SPD) eingeholt und hat dem Notar vorgelegen.
Der Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Er kam gemäß Paragraph 67 und Paragraph 298 des Zivilgesetzbuches der DDR ordnungsgemäß zustande und entspricht somit voll und ganz dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Recht.
Der vereinbarte Kaufpreis von über 200.000 DM entspricht der Wertermittlung des staatlich zugelassenen Sachverständigen.
Eine »Immobilienverschieberei«, wie Sie es in Ihrem Beitrag nennen, fand in keiner Weise statt. [...] Dr.Diestel, Berlin 1086
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