■ DATENSCHUTZ: Hausbücher abgeben
Potsdam. Der brandenburgische Innenminister Alwin Ziel hat die früheren Hausbuchbeauftragten aufgefordert, ohne Verzögerung alle Hausbücher beim zuständigen Einwohnermeldeamt abzugeben. Bereits am 20.September 1990 war eine Anweisung auf Rückgabe der Bücher erlassen worden, in denen zu DDR-Zeiten Personendaten von Hausbewohnern sowie deren Besuchern erfaßt worden waren. Wer dieser Anweisung noch nicht gefolgt sei, mache sich strafbar.
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