Hausbesuche gegen Kindesmissbrauch: Kinderschützer kritisieren Gesetz
Jugendämter sollen zu Hausbesuchen bei Problemfamilien verpflichtet werden - doch Experten befürchten, dass das schadet.
BERLIN taz Auf heftige Kritik stößt das geplante Kinderschutzgesetz der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Weil sie Jugendämter bei Verdachtsfällen zu Hausbesuchen verpflichten will, warnen Verbände vor negativen Folgen für die Kinder. Am Montag diskutieren Experten in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestags über Nachbesserungen.
Laut dem geplanten Kinderschutzgesetz, das im April im Bundestag in die erste Lesung ging, sollen Jugendämter dazu verpflichtet werden, Kinder persönlich in Augenschein zu nehmen, wenn es Hinweise auf Vernachlässigung oder Misshandlung gibt. Auch soll die Schweigepflicht von Ärzten und Beratern gelockert werden. Zudem sollen Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, etwa Lehrer, Erzieher oder Sporttrainer, das Jugendamt einschalten, sollte ein Gespräch mit den Eltern erfolglos bleiben.
Auf Skepsis stößt vor allem das Vorhaben, dass Jugendämter Hausbesuche "regelhaft" durchführen müssen, sollten sie Informationen über eine Kindesgefährdung haben.
Der Deutsche Kinderschutzbund warnte bereits vor "voreiligen Interventionen", auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürchtet "katastrophale Folgen" für den Kinderschutz.
Für die Anhörung im Familienausschuss am Montag haben nun auch Jugendämter und Kinderärzte in ihren schriftlichen Stellungnahmen erhebliche Bedenken angemeldet.
Ein Hausbesuch führe "in der Mehrzahl aller Fälle zu erheblichen Abwehrreaktionen seitens der Beteiligten", betont Anselm Brößkamp vom Allgemeinen Sozialen Dienst im Kreis Plön. Durch die Inaugenscheinnahme des Kindes würde in der Mehrzahl der Fälle adäquater Kinderschutz sogar unmöglich gemacht, warnt Brößkamp.
Christine Keil, Leiterin der Abteilung Jugend im Bezirksamt Berlin-Pankow, sieht vor allem bei Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Probleme: Hier seien Hausbesuche zur Gefährdungseinschätzung "nicht geeignet". "Die Einschätzung einer Gefährdungssituation bedarf einer sorgfältigen Abwägung und darf keinem mechanistischen Verständnis von Helfen folgen", betont Keil.
Auch die Meldepflicht durch Berufsgruppen, die Kinder erziehen oder betreuen, wird von Experten kritisch gesehen. "Kindern und Jugendlichen muss es möglich bleiben, mit Vertrauenspersonen ihre Probleme anzusprechen", fordert Jörg Fegert, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm. Fegert kritisiert einen möglichen "Automatismus", durch den Eltern und Behörden einbezogen würden, sobald sich ein Kind einer Person anvertraut hat.
Das Kinderschutzgesetz soll noch vor Ende dieser Legislaturperiode das Parlament passieren.
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