Barbara Dribbusch über den neuen Gesetzentwurf zur Organspende: Hausärzte mit ins Boot
Die Zahl der OrganspenderInnen in Deutschland ist relativ gering, steigt aber wieder, seit über die schrumpfenden Zahlen viel geklagt wird. Aufklärung und öffentliche Debatten machen einen Unterschied, und darauf setzt auch der Gesetzentwurf zur Organspende, den eine parteiübergreifende Abgeordnetengruppe um die grüne Bundesvorsitzende Annalena Baerbock und die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag am Montag präsentierte.
Im Unterschied zum Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) mit der „Widerspruchslösung“ wollen Baerbock und Mitstreiterinnen die aktive Zustimmung zur Organspende fördern. Der Entwurf beschäftigt sich mit bisherigen praktischen Defiziten, und das ist gut. Es ist eine richtige Idee, dass Hausärzte flächendeckend mit ihren PatientInnen darüber sprechen sollen, ob diese sich in eine Spenderdatenbank eintragen lassen wollen oder nicht. In diesem Gespräch können dann auch Mythen ausgeräumt werden, etwa dass man als Hirntoter doch nicht wirklich tot ist oder dass die Medizin Riesengeschäfte macht mit Organtransplantationen.
Nur die wenigsten wissen, dass nur 0,5 Prozent der Sterbefälle in Deutschland überhaupt das Stadium des Hirntodes durchlaufen, also für eine Transplantation infrage kommen. Und die Krankenhäuser mit Intensivstationen müssen vielerorts erst dazu gebracht werden, sich um infrage kommende SpenderInnen ausreichend zu kümmern und das aufwendige, nicht profitable Entnahmeverfahren einzuleiten. Ein Gesetz dazu wurde schon verabschiedet.
Die Diskussion über die Organspende gehört natürlich in die Öffentlichkeit und in die sozialen Medien. Aber es braucht ergänzend dazu einen geschützten, qualifizierten Raum, ein auch extra honoriertes ärztliches Vieraugengespräch. Der Entschluss zur Organspende benötigt nicht mehr, sondern weniger Emotion – und letztendliche eine ganz persönliche Entscheidungsfreiheit ohne Druck.
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