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Haschisch-Urteil

Das umstrittene Lübecker Haschisch-Urteil wird dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vorgelegt. Das beschloß gestern der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in einem Revisionsverfahren. Der BGH habe zu entscheiden, ob der Straftatbestand des Verbrechens erfüllt wird, wenn mit Haschisch einer Wirkstoffmenge von 185 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) gehandelt wird, hieß es in dem Beschluß. Das Lübecker Landgericht hatte im September 1994 im Fall eines angeklagten Dealers die Wirkstoffgrenze auf 200 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) hochgesetzt.

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