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Hartz-IV-KontrollenIm Zweifel für das Jobcenter

„Selbstanzeige“ schützt Steuerhinterzieher vor Strafen. Bei Hartz-IV-Empfängern werden schon 300 Euro überzahlte Leistung als „Betrugsversuch“ gewertet.

Hat wirklich strenge Vorschriften: Das Jobcenter. Bild: ap

BERLIN taz | Brigitte P., 52, früher mal Kleinselbstständige, lebte seit einigen Monaten von Hartz IV. Die Miete und die Nebenkosten bezahlte die Berlinerin per Dauerauftrag. Dass die Wohnkosten nach einer Betriebskostenminderung vor einigen Monaten sanken, teilte ihr die Hausverwaltung angeblich mit, den Brief habe sie aber nicht bekommen, sagt P.. Der Dauerauftrag lief weiter, die Hausverwaltung meldete sich nicht, sondern behielt ihre überhöhten Mietzahlungen ein. Doch P. bekam bald Post von der Staatsanwaltschaft in Berlin.

„Im Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Betruges sind die Ermittlungen abgeschlossen", stand in dem Schreiben. P. sei „hinreichend verdächtig, einen Betrug durch Unterlassen der Mitteilung über reduzierte Betriebs- und Heizkosten“ begangen zu haben. Das Jobcenter hatte von P. die neuesten Heizkostenabrechnungen bekommen und im Unterschied zu P. die überzahlten Wohnkosten sofort bemerkt. Die Anzeige wegen Betruges folgte auf dem Fuße.

„Betrug!“ sagt P., „aber ich habe doch nicht vorsätzlich gehandelt“. Das Jobcenter hätte zwar aufgrund der Kontoauszüge erkennen können, dass P. die überzahlte Miete nicht in die eigene Tasche steckte, sondern an die Hausverwaltung überwies. Aber das half ihr wenig. Erst ein Telefonat mit dem Staatsanwalt führte dazu, dass er von einer Anklage und Verurteilung absah. P. musste die überzahlte Miete zurückerstatten plus ein Bußgeld von 180 Euro vom Regelsatz abstottern.

Fälle wie die von P. begegnen vielen Sozialrechts-Anwälten öfter. „Wenn es um Hartz-IV-Empfänger geht, herrscht bei vielen Staatsanwälten und Richtern eine Vorverurteilungsmentalität, die ist manchmal schon unerträglich“, sagt Peter Deutschmann, auf Sozialleistungsbetrug spezialisierter Anwalt in Berlin. Die Jobcenter wählten im Zweifelsfall „immer die schlechteste Auslegung“ zuungunsten der Hartz-IV-Empfänger.

Verspätete Meldung als "Betrugsversuch"

Dabei reicht oft schon die gering verspätete Angabe eines Nebeneinkommens beim Jobcenter, um in die Kategorie „Betrug“ eingereiht zu werden. Manche Leistungsempfänger geben etwa ihr Nebeneinkommen erst dann an, wenn sie das Geld wirklich bekommen – in prekären Branchen ist das sogar nachvollziehbar. „Das kann schon als Betrugsversuch gewertet werden“, so Deutschmann.

Er hat zudem den Fall einer 19jährigen erlebt, die ein Sparkonto vom Großvater auf ihren Namen auflöste und einige tausend Euro abhob, da sie mit der Familie zerstritten war. Etwas später musste die junge Frau Hartz-IV-Leistungen beantragen. Sie gab das Geld nicht an, weil sie glaubte, das Ersparte von 7.000 Euro übersteige nicht die Freibeträge. Doch dies war hinsichtlich von rund 1.000 Euro nicht der Fall, wie das Jobcenter feststellte. Der Fall mündete in ein Strafverfahren vor dem Jugendstrafgericht.

Im Regelfall gilt „Vorsatz“

Der Paragraph 63 im Sozialgesetzbuch II sieht schon ein Bußgeld vor, wenn Auskünfte über Einkommen und Vermögensverhältnisse nicht rechtzeitig oder nicht vollständig angegeben werden. Dabei spielt der „Vorsatz“ eine große Rolle. „Im Regelfall wird Vorsatz vorliegen“, heißt es in den „Fachlichen Hinweisen“ für die Jobcentermitarbeiter zu den Bußgeldvorschriften.

Ob ein Fall von Leistungsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, entscheiden dabei die Jobcenter. Wird dem Empfänger nicht nur Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, sondern Vorsatz, „dann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet“, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA).

„Unwissenheit“ nur in Ausnahmen

Dabei spielt auch die überzahlte Summe eine Rolle. Hat das Jobcenter wegen der fehlenden Angaben zuviel Leistung gezahlt und übersteigt die Summe den Betrag von 300 bis 500 Euro, werde in der Regel „von einem Betrugsversuch ausgegangen“, berichtet Deutschmann aus der Praxis.

Nur in nachweisbaren Fällen, dass der oder die Leistungsempfängerin die Vorschriften nicht kannte, etwa weil früher der Vater oder der Ehemann die Anträge ausfüllte, können die Jobcenter von der Annahme des „Vorsatzes“ absehen. Doch die Kriterien sind streng. Den Leistungsempfängern werden bei Antragsstellung „über die Merkblätter soviele Informationen gegeben, dass man davon ausgehen kann, dass sie ihre Pflichten kennen“, sagt ein Sprecher der Agentur für Arbeit in Berlin-Mitte. Sich auf Unwissenheit zu berufen, hilft den Leistungsempfängern daher meistens nicht.

Im Unterschied zur Steuerhinterziehung sichert eine „Selbstanzeige“, also das verspätete Nachreichen von Daten keine Straffreiheit. Schließlich ist die verspätete Meldung von Nebeneinkommen beim Jobcenter ja schon in sich ein Tatbestand der Ordnungswidrigkeit. Eine „Selbstanzeige“ reduziert lediglich die Bemessung des Bußgeldes, dass bei falschen Angaben zu den Einkommens- und Vemögensverhältnisse bei einer Fahrlässigkeit bis zu 2.500 Euro, bei Vorsatz bis zu 5.000 Euro betragen kann.

Von den 136.000 erledigten Fällen von Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen im Jahre 2013 sind 55.431 wegen eines Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Der Trend ist zum Vorjahr allerdings leicht rückläufig.

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37 Kommentare

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  • T
    TOMTOM

    "„Selbstanzeige“ schützt Steuerhinterzieher vor Strafen. Bei Hartz-IV-Empfängern werden schon 300 Euro überzahlte Leistung als „Betrugsversuch“ gewertet."

     

    Ooohhhh! Nein! Oooohhhhh!

     

    Es wird mit zweilerlei Maß in der deutschen Justiz gemessen!?

     

    Nach dem Fall Gustl Mollath sollte JEDEM in diesem Land klar sein, wer regiert... und ein kleiner Tipp: Mit der Berliner Puppenkiste hat das ganze nichts zu tun!

  • D
    Demet

    "P. musste die überzahlte Miete zurückerstatten plus ein Bußgeld von 180 Euro vom Regelsatz abstottern."

     

    Dieses System ist krank - angeblich geht es ja um die Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit. Schon vergeßen?

     

    Aber inzwischen sonnt sich der Erfinder Gerd S. wieder im Lichte seiner tollen Handlungen und würde sich wahrscheinlich auch über solche Urteile mächtig freuen.

     

    Unten und Oben - das ist der Kern von Hartz-IV: Da biste unten - Deine Chancen sind schlecht, jeden Mumpitz musste angeben und dann wird das zu den eigenen Ungunsten verrechnet, außer, wenn Du professionell beim Schwarzarbeiten vorgehst.

  • Purer Sarrazynismus gepaart mit dem Willen zu kafkaesker, entwürdigender Bürokratie.

     

    Wer zukünftig noch mehr davon will: Am besten AfD wählen!

  • M
    Moody

    Auch wenn man sich wegen Arbeit rechtzeitig aus dem Bezug von, damals Unterhaltsgeld mit Fahrkosten, abmeldet, die aber zu blöd sind, die Zahlung rechtzeitig einzustellen, bekommt man ein Schreiben, in das Amt mir die Schuld dafür gibt, nach dem Motto: Sie hätten wissen müssen..... blablabla.

    Damit fordern die das Geld dann zurück.

    Ich war selber fast 12 Jahre bei der Arbeitsagentur (seit 1991, damals noch Arbeitsamt, raus) damals war es nicht so extrem, das wird wohl immer schlimmer.

  • "Den Leistungsempfängern werden bei Antragsstellung `über die Merkblätter soviele Informationen gegeben, dass man davon ausgehen kann, dass sie ihre Pflichten kennen´, sagt ein Sprecher der Agentur für Arbeit in Berlin-Mitte."

     

    Wie gut, das Jobcenter sämtliche Merkblätter immer in allen möglichen Sprachen vorhalten: Englisch, russisch, türkisch, spanisch, französisch, serbo-kroatisch ...

     

    Und wie gut, das Analphabeten nie arbeitslos werden.

  • Im Übrigen wird man beim Jobcenter auch für Fehler belangt, die man noch gar nicht begangen hat. Ich hatte mich zu meiner arbeitslosen Zeit auf mehr als die vorgeschriebene Zahl an Stellen beworben. Da wirft mir die Mitarbeiterin vor, ich würde versuchen, an mehr Gelder zu kommen (beim Abrechnen der Bewerbungen). Da guckt man dann erstmal blöd aus der Wäsche - erst recht, wenn man nicht einen Cent der Bewerbungskosten jemals zur Erstattung beantragt hatte :(

    Genauso übel finde ich Jobcentermitarbeiter(innen), die einer Mutter vorwerfen, sich Gelder erschleichen zu wollen, die ihr nicht zustehen, obwohl diese seit der Geburt mehr als 4 Monate nicht einen Cent vom Amt gesehen hat, weil immernoch geprüft wird. Auf die Frage, wie sie ihr Kind denn ernähren soll, sagt die blöde Mitarbeiterin (ohne Witz, war wirklich so) "eine hübsche Frau wie Sie weiß doch bestimmt, wie man sonst noch an Geld kommen kann".

    • G
      Gast
      @fox:

      Da bleibt nur der Schluss, dass Mensch unbedingt immer einen Zeugen auf's Amt mitnehmen muss. Das sollte die Jobcenter-Mitarbeiter abhalten, so boshaft abfällige und anzügliche Bemerkungen fallen zu lassen.

      Ein Bekannter ging mit einem befreundeten Richter zum Amt ... und bekam dann endlich die ihm zustehenden Leistungen bewilligt.

      (Schade für all jene, die nicht über „angesehene“ Freunde verfügen.)

      • @Gast:

        Jeder "Kunde" sollte ein Tagebuch führen.

        Kein "Liebes Tagebuch", sondern man schreibt absolut sachlich jede bösartige, abfällige etc. Bemerkung auf. Und zwar mit dem Namen des/der Sachbearbeiter(in).

        Und dann sollte manh auch die Zivilcourage haben, dies einmal völlig unzensiert inkl. Nennung der Dienststelle, Zimmernummer etc. im Internet zu veröffentlichen.

         

        DAS ist Zivilcourage, nicht an einer Lichterkette teilzunehmen etc.

         

        Wer Angst vor Repression hat, kann es notfalls anonymisieren (aber nicht den Sachbearbeiter).

        Inkl. dem zeitlichen Versatz kann die Jobcenterdrohne nicht mehr nachvollziehen wen genau er/sie da so behandelt hat.

        Denn das sind sicher keine einmaligen Aussetzer.

         

        Lehrer und Ärzte müssen sich mit ihrem vollen Namen und Arbeitsadresse im Internet bewerten lassen. Warum nicht auch Jobcenter-Drohnen?

  • @ Mayday: "Aber warum kannten die Hartz 4 Empfänger die Regeln nicht? Bei jedem anderen Behördenkram informiert man sich doch auch, bevor man etwas unterschreibt. 7000,- € behalten und sich dann als "bedürftig" melden; na das ist bestimmt nicht der Sinn von Sozialleistungen, die immerhin von Steuergeldern, also von der Gesellschaft bezahlt werde."

    Schon mal versucht, durch den §§ Dschungel durchzublicken? Ich bezweifle, dass jemand ohne den geringsten juristischen Wissenstand (oder - um bei Ihrem Beispiel mit den 7000 Euro zu bleiben - ersten Antrag) weiß, was man da alles beachten und angeben muss.

     

    Ich kenne z.B. einen Fall, bei dem jemand eine Steuererklärung für 2005 abgegeben hat (in 2008). In 2005 hat derjenige noch gearbeitet, auch in 2006 und 2007. Plötzlich wollte das Arbeitsamt die komplette Rückzahlung + Strafzahlung, weil ja "Betrugsversuch" und natürlich das anteilig zuviel gezahlte für 2008.

    Also ICH hätte nicht gewusst, dass ich eine Steuerrückerstattung für ein Jahr, in dem ich nicht arbeitslos war, ans Amt zahlen muss, nur weil ich die STeuerklärung 2 Jahre zu spät abgegeben habe. Hätte man nämlich diese in 2006 gemacht, hätte man ja den gesamten Betrag behalten dürfen. Genauso schleierhaft ist es mir, warum jemand, der zum ersten Mal in seinem Leben einen Antrag auf H4 stellt, mit allen Schikanen vertraut sein muss, die auf einen zukommen könnten, sobald man x oder y falsch macht.

     

    Tipp an Sie: lesen Sie sich bitte die Anmerkung von Reinhold Schramm genau durch. Da steckt soviel Wahrheit drin, dass es fast schon weh tut -.-

  • S
    Stulli

    Bei Jobcenter wird schon das abgegeben eines ALG 2 Antrags als Betrugsversuch gewertet.

  • JT
    Jana T.

    Ist auch bei ALG I so. Sachbearbeiterin rät davon ab, sich vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags vom Bezug abzumelden. Etwaige "Überzahlung" könne man dann zurückzahlen, wenn alles unter Dach und Fach ist. Und als es so kommt: man arbeitet (beim Staat!), bekommt Vertrag erst weit nach Arbeitsantritt, erste Zahlung ebenfalls weit verspätet, erstattet dann zu viel erhaltenes ALG I zurück - und schon zeigt einen das Jobcenter an. Hätte man ja wohl wissen müssen, dass man gegen ihren expliziten Rat handeln muss! Und schwupp-dich stellt derselbe, beim Vertragsausstellen eher träge Staat ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs an. Und wie weist man dann nach, wie es gewesen ist - wenn im Jobcenter sich niemand mehr erinnern will und die Gespräche (vorschriftswidrig!) undokumentiert sind?

    Ach, und Sie dachten, die Ermittlungsbehörden müssten einen Beweis für Ihre Schuld vorlegen? Ätsch.

    • 3G
      3310 (Profil gelöscht)
      @Jana T.:

      Wird man in so einem Fall nicht immer einen Monat lang "überbezahlt"?

      Schließlich kommt Hartz-4 am Anfang des Monats, für den es gezahlt wird, das Gehalt aber immer erst am Ende des Monats.

       

      Man BRAUCHT also AUF JEDEN FALL eine Hartz-4-Zahlung für den ersten Arbeitsmonat.

      Dafür gibt's auch ganz offizielle Regeln.

  • RS
    Reinhold Schramm

    Der (offene) Hartz-IV-Straf- und Überwachungsvollzug für vormals wert- und mehrwertschöpfende Werktätige (- auch über Jahrzehnte) ist die objektive Realität in Deutschland:

     

    - Da sich ungeklärte 20 Euro auf meinem Konto befanden, musste ich nach schriftlicher Aufforderung, durch das zuständige Jobcenter Tempelhof-Schöneberg (Berlin), den Nachweis über die Herkunft führen. / Es handelte sich um eine Rückzahlung etc.

     

    - Über das Jobcenter erfolgte die Nachfrage nach der Herkunft einer ("Vermögens-")Überweisung. Sie hätten vom Finanzamt (der zuständigen Bundesbehörde) einen Hinweis erhalten. / Es handelte sich um 80 Euro Zinsen auf die Mietkaution von der Hausgesellschaft (- dem Vermieter). / Der Nachweis über die Herkunft und meine Überweisung an den Eigentümer der Mietkaution wurde gegenüber dem "Jobcenter" beweiskräftig geführt (schriftlich und durch Kopien) etc.

     

    - usw.

     

    Seit der HIV-Einführung, seit Januar 2005, der spezialdemokratischen und sozialfaschistischen (!) sog. "Hartz-IV-Reformen", werden die Konten von Millionen erwerbslosen Werktätigen (nicht nur) in Deutschland überwacht!

     

    Anmerkung

     

    Bemerkenswert, selbst die kleinsten Konten-Überweisungen, finanzielle Zuwendungen, müssen nach ihrer Herkunft beweiskräftig belegt werden, sonst droht der Verlust der HIV-Leistung. -

     

    Gleichzeitig haben hunderttausende Steuerhinterzieher/innen, Vermögensmillionäre und Milliardäre, die staatlich-juristisch geschützte Möglichkeit, bisher mehr als "400 Milliarden Euro", Millionenbeträge zu unterschlagen und weltweit zu verschieben. / Gegebenenfalls erfolgt eine Nachzahlung der unterschlagenen Steuer, - ohne Vorstrafe etc.

     

    Merke: Der 'kleine' und gewöhnliche Schwarzfahrer landet in Haft und Vorstrafe (- so für die unteren sozialen Schichten und Klassen in der modernen sozial- und kapitalfaschistischen Gesellschaftsformation der BRD).

  • PH
    Peter Haller

    Wieviele sog. "Betrügereien" von H4-Empfängern könnte man wohl wegstecken, wenn man den "Steuersündern" vom Kaliber eines Hoeness, einer Schwarzer usw. mal richtig auf den Pelz rücken würde.

    Andererseits frage ich mich, warum die sich alle so wehrlos herumschubsen lassen ?

    Damit D. Exportweltmeister bleibt ?

    • J
      Jay
      @Peter Haller:

      Weil es ein sehr starkes Machtgefälle gibt und man als Hartz IV-Empfänger von der Gunst seines Sachbearbeiters abhängt.

      Wenn man sich bei seinem Sachbearbeiter unbeliebt macht kann dieser einem dann mit allen möglichen Schikanen und Streichungen das Leben zur Hölle machen, eventuell sogar bewirken, dass man überhaupt keine Hilfszahlung mehr erhält, etc.

    • 3G
      3310 (Profil gelöscht)
      @Peter Haller:

      Das Prinzip nennt sich "Erlernte Hilflosigkeit":

      Wenn Du aus eigener Erfahrung oder aus Erfahrungen Deines Umfeldes den Schluss ziehst, dass sich nix ändert, egal, was Du tust, dann hörst Du irgendwann auf, was zu tun ...

  • Miete und Nebenkosten zahlt bei mir das Jobcenter direkt an den Vermieter. Nach einer Betriebskosteneinsparung hat dieses Berliner Jobcenter so getan, als wäre mein Betriebskostenguthaben sein Eigentum. Es hat die Mietzahlungen um diesen Betrag gekürzt, über einen Monat eingestellt und damit dem Vermieter einen fristlosen Kündigungsgrund geliefert. Ende des Monats soll ich ausgezogen sein. Wohin?

    • M
      Masouki
      @Barbara:

      Als erstes musst du dich beruhigen. Und nicht ausziehen!

       

      http://www.berlin.de/ba-mitte/org/sozialamt/wohnnot.html

       

      Da solltest du dich Montag melden, weil du von Wohnungslosigkeit bedroht bist und Unterstützung brauchst.

       

      Danach stellst du (vllt mit deren Hilfe) beim JC einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden nach §22 Abs8 SGB2.

       

      Prinzipiell ist hier mehreres schief gelaufen.

      1. JC hätte das Geld nur von deinem Regelsatz abziehen dürfen.

      2. Die Kündigung vom Vermieter ist wohl nicht rechtmässig: Du hast dort Guthaben. Hat das JC nur diesen Betrag weniger überwiesen, können dadurch gar keine Schulden entstanden sein. Also auch kein Kündigungsgrund.

      - Rechne das auf jeden Fall nach!!!

       

      Raus müsstest du nur bei Schulden von mind 2 Monatsmieten. Sind die Schulden minus Guthaben niedriger, ist sowieso alles safe.

       

      Und such Hilfe bei Beratungsstellen bzw. Arbeitsloseninitiativen.

    • @Barbara:

      Sofort Anwalt nehmen ! Das Jobcenter kann nicht die Mietzahlung ganz einstellen, noch darf es eine Verrechnung mit laufenden Mietzahlungen durchführen. Wenn Sie die Heizkostenrückerstattung vom Vermieter erhalten haben, sind Sie allerdings verpflichtet, diese als Einkommen anzugeben und dieser darf vom Regelsatz max 10 % monatlich abgezogen werden. Hierfür wird in aller Regel ein Darlehen angeboten, wenn der erstattete Betrag zweckentfremdet wurde.

      Das Vorgehen des JB Berlin ist Nötigung und bei Übernahme der Mietzahlung mehr als fahrlässig.

      • @lions:

        Anwalt hatte deswegen bereits Klage eingereicht. Der (landeseigene) Vermieter hat mich über das Betriebskostenguthaben nur in Kenntnis gesetzt und den Betrag nicht erstattet oder überwiesen. Aufgrund dieser Betriebskostenabrechnung hat das Jobcenter entschieden, seine Mietzahlungen um den Guthabenbetrag zu kürzen und über zwei Monate keine Miete zu zahlen.

    • M
      Mephisto
      @Barbara:

      Fristlose Kündigung nach "über einem Monat"? Direkt Wiederspruch einlegen (schriftlich und formal, über Anwalt).Zur fristlosen Kündigung brauchts 3 Monate ohne Zahlung.Ich würd mit dem Anwalt auch gleich mal über das Jobcenter reden.Selbst wenn alles nicht klappt, die fristlose Kündigung wird wohl zu einer regulären Kündigung, was bedeutet, sie haben 3 Monate Zeit zu räumen, statt bis Monatsende.

    • M
      Markus
      @Barbara:

      Wahnsinn, tut mir echt leid, das zu hören!

  • Mich würde mal interessieren, was in den Angestellten des Jobcenters so vor sich geht. Ich kann und will es mir nicht vorstellen, daß man so abgestumpft ist, benachteiligte Menschen noch zusätzlich in den Arsch zu treten. Es scheint wohl an der prinzipiellen Arbeitsorganisation dort zu liegen ... und die ist vom Staat so gewollt ... allerdings braucht es dafür auch willige Leute, die dies unterstützen und möglicherweise per vorauseilendem Gehorsam dem ganzen noch Vorschub leisten. Hier denke ich vor allem an die Leitungsebenen.

    • G
      Gast
      @keulix:

      "Ich kann und will es mir nicht vorstellen, daß man so abgestumpft ist, benachteiligte Menschen noch zusätzlich in den Arsch zu treten."

       

      - Leider ist dies in immer mehr Lebensbereichen in D traurige Realität. Es hat sich eine soziale Verrohung in einem Ausmaß entwickelt, das über kurz oder lang den Rahmen der gesamten Gesellschaft sprengen wird.

       

      Diese Verrohung zeigt sich in D nach innen durch eine immer stärker zu Tage tretende strukturelle Gewalt und zunehmende Repression für breiter werdende Bevölkerungsschichten und nach außen durch weltweite Einsätze der Bundeswehr, Militarisierung und regelrechte Kriegstreiberei in den deutschen Medien.

       

      Was die Jobcenter anrichten ist nur eine Spitze von vielen Eisbergen, die dieses Land mittlerweile optisch beherrschen.

    • S
      stu.x
      @keulix:

      ie meisten sachbearbeiter in den jobcentern haben befristete arbeitsverträge, und arbeiten selbst unter katastrophalen bedingungen, von den ''zielvorgaben'' mal ganz abgesehen.

      • HI
        herz IV
        @stu.x:

        Na dann sind die ja schnell auf der anderen Seite - entfristet wird ja nicht - und müssten eigentlich ein wenig milder gestimmt sein...

    • 3G
      3310 (Profil gelöscht)
      @keulix:

      Doch! Wenn es ihnen dadurch besser geht.

       

      Wenn diese Leute angestellt sind, haben sie Vorgaben, die sie erreichen müssen, sonst müssen sie Sorgen um ihren Job machen - da ist sich jeder selbst der Nächste. Und damit sie daran nicht zu schwer zu tragen haben, werden aus reinem Selbstschutz die anderen kurzerhand zu den Bösen erklärt.

       

      In der Hinsicht unterscheiden sie sich nicht von Bankern oder Versicherungsvertretern, die 73-jährigen eine Kapitallebensversicherung mit 25 Jahren Laufzeit verkaufen ...

    • P
      paul
      @keulix:

      Sie sollten sich sehr, sehr anstrengen! Die Existenzangst in all ihren Formen ist ein großer Disziplinierer. Das hatten Honecker und Genossen in der DDR vergessen. Wir Ossis hatten keine Existenzängste, die wir dann aber schnell kennenlernen durften.

      In der Hitlerzeit haben fleißige, indoktrinierte und abhängige Menschen noch ganz andere, mittlerweile allen bekannte Dinge getan. Ich musste ja!, heißt die Dauererklärung.

       

      http://www.neues-deutschland.de/artikel/815171.minimiertes-menschenrecht.html?sstr=Neskovic

  • N
    Nö.

    Hausverwaltung anzeigen.

    Konto-Auszüge regelmäßig prüfen.

    Miete allmonatlich bar bei der Hausverwaltung einzahlen.

  • P
    Possi

    Für diesen Artikel bekommt die TAZ das erste mal einen Tadel von mir. Der erste Fall ist sicherlich ärgerlich und unglücklich und auch hier finde ich die Bußgeldstrafe für überzogen, da sie nachweisen konnte trotzdem die alte Miete weiterhin gezahlt zu haben. In den anderen beiden Fällen kann ich jedoch nicht mitgehen. Wenn jemand sein Einkommen nicht mitteilt, egal ob Prekär oder auf welche Art auch immer, nimmt es vorsätzlich in Kauf zu viele Leistungen zu erhalten. Und hat jemand eine Überzahlung von 300 - 500 Euro, bekommt das Jobcenter dieses Geld jemals wieder? Bei einem 400,00 Euro Jobber kann ich mir das nicht so leicht vorstellen. Bezüglich des Vermögens, wenn sie dachte, es läge noch unter der Freigrenze, warum hat sie es dann nicht einfach angezeigt? Sie wurde definitiv genau danach gefragt.

  • Audrucken.

     

    Auf dem nächsten Verräterparteiwahlstand (post-Sozial-un-Demokraten, alternativ tun's auch Grüne Komplizen oder „Christ“-„Demokraten“) möglichst laut und gut hörbar diskutieren, ob's einer der anwesenden Sozis fair findet. Ist ja bald Europawahl...

    • @FranKee 【Ƿ】:

      Alternativ dazu: Einfach eine andere Partei wählen. Ich bin überzeugte von den eigentlichen Ideen der Sozialdemokratie, kann aber die vom Namen her passende Partei längst nicht mehr wählen, weil sie eben kein Sozialdemokrat ist.

  • M
    Mayday

    Aber warum kannten die Hartz 4 Empfänger die Regeln nicht? Bei jedem anderen Behördenkram informiert man sich doch auch, bevor man etwas unterschreibt. 7000,- € behalten und sich dann als "bedürftig" melden; na das ist bestimmt nicht der Sinn von Sozialleistungen, die immerhin von Steuergeldern, also von der Gesellschaft bezahlt werde. Dass die Jobcenter mit diesem Geld verantwortlich umgehen müssen, versteht sich von selbst.

    • L
      Lehrer
      @Mayday:

      so wie die Unterstützung und Subventionierung der Weiterbildungsmafia etwa ? Wer schon einmal an einer hirnrissigen Maßnahme teil genommen hat, weiß wo von ich schreibe. Verantwortlich mit Steuergeldern umgehen, wer das glaubt, der hält auch den Weihnachtmann für echt. Viel Spaß noch im LilaLauneland.

    • S
      Stulli
      @Mayday:

      Haha Jobcenter und verantwortlich mit Geld umgehen. Machen dich mal schlau wie 1 Euro/MAE Jobs funktionieren.Da werden Millionen unter dem Deckmantel der Arbeitsmarktintegration an Betreiber von sogenannten gemeinnützigen Vereinen umverteilt,einziges Ziel: Verschönerung der Arbeitslosenstatistik.

      • D
        Didi
        @Stulli:

        ...und eine in alle Ewigkeit andauernde Alimentierung von Sozialpädagogen - die sterben daher nie aus! Das ist eine künstlich geschaffene ökologische Nische vor der jedem normal arbeitenden Menschen grausen müsste - sollte er je davon erfahren.