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Hans-Georg Maaßen und der Beck-VerlagZusammenarbeit beendet

Ausgerechnet zum Asylrecht schrieb Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen in einem Grundgesetzkommentar. Nach Protesten hat der Verlag den Vertrag aufgelöst.

Er durfte ausgerechnet das Asylrecht kommentieren: Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen Foto: Reiner Zensen/imag

BERLIN taz | Hans-Georg Maaßen und der juristische Zweig des C.H.-Beck-Verlages beenden ihre Zusammenarbeit. Damit hat nun ein seit Wochen schwelender Streit sein Ende gefunden. Der nach rechtsaußen gerückte ehemalige Verfassungsschutzchef konnte zuletzt im vom Beck-Verlag herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar „Epping/Hillgruber“ ausgerechnet Artikel 16a, das Grundrecht auf Asyl, erläutern. Nachdem der Verlag angekündigt hatte, den Verlagsvertrag zu beenden, hat Maaßen von sich aus die Zusammenarbeit eingestellt.

Die FAZ zitiert eine Stellungnahme des Beck-Verlages mit den Worten: „Zwar ist die Kommentierung von Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen im Kommentar zum Grundgesetz fachlich nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben. Diese schadet dem Grundgesetzkommentar, an dem Herr Dr. Maaßen mitwirkte, dessen Herausgebern und dem Verlag. Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab.“

Tatsächlich hatte etwa der taz-Autor Christian Rath die letzten Äußerungen von Hans-Georg Maaßen nur noch als „bizarr“ bezeichnet. In einem Beitrag für Die Weltwoche zu den Berliner Silvesterkrawallen unterstellte Maaßen Parteien und Medien, sie verschleierten gezielt die „Migranten-Kriminalität“, um die weitere „ungesteuerte Massenzuwanderung“ nicht zu gefährden. Ziel sei eine „Enthomo­genisierung“ der Bevölkerung, ein „Menschenzuchtprogramm“, das einem „antideutschen und antiweißen Rassismus“ entspringe.

Nun hat der juristische Teil des Beck-Verlages, der unabhängig von dem historischen und literarischen Teil des Verlages agiert, die Reißleine gezogen. Der Rechtsprofessor Stefan Huster, der gegen die Autorenschaft Maaßens zuletzt heftig protestierte und seine eigene Beteiligung an dem Grundgesetzkommentar einstellen wollte, wenn Maaßen weiterhin als Autor geführt wird, kann sich bestätigt sehen.

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13 Kommentare

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  • "...sind seine Äußerungen durch Recht und Gesetz gedeckt?



    Kann ich mir kaum vorstellen."



    Da die Meinungsfreiheit in diesem Land zum Glück ein sehr hohes Gut darstellt, kann ich mir das im Grundsatz sehr gut vorstellen.



    Es gibt dazu natürlich Grenzen. Auf welche Äußerungen beziehen Sie sich jetzt genau?

    • @Encantado:

      Hier mal ne ganz passable Zusammenstellung.



      “Grenzen der freien Meinungsäußerung



      In unserem Land darf man seine Meinung frei äußern. Dies bedeutet, dass man vieles sagen und tun kann, selbst wenn dies für andere schockierend, besorgniserregend oder verletzend ist.

      Dennoch sind dieser freien Meinungsäußerung Grenzen gesetzt. Manche Äußerungen oder Handlungen sind sogar strafbar. Überschreiten wir diese Grenzen, so begehen wir eine Straftat. Hierfür können wir vor Gericht verurteilt werden. Erfahren Sie hier, wo die freie Meinungsäußerung an ihre Grenzen stößt. …“ => => ff



      www.unia.be/de/akt...meinungsaeusserung



      & aus der Lamäng



      www.unia.be/de

      • @Lowandorder:

        vielen Dank...

        Nun wäre es doch sehr interessant, wo - konkret - Maaßen diesen Korridor der freien Meinungsäußerung verlassen hat, dass sich der Beck-Verlag veranlasst sah, sich von Maaßen zu trennen bzw. dass Gerichte sich genau dieser Verletzung der freien Meinungsäußerung endlich einmal annnehmen. Es muss doch strafrechtlich relevante Substanz zu finden sein..

        • @Zweitkorrektur:

          1. der Beck-Verlag hat schon zuvor die Reißleine gezogen - klug beraten.



          2. Gerichte können sich nichts “annehmen“!;) - ehna “wird’s gebracht!“



          &



          3. das ist Sache der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde.



          Die prüfen & entscheiden - ob‘s für ne Anklage langt! Woll. (seh ich eher nicht so!)

          unterm—-servíce



          “Was sind die Aufgaben einer Staatsanwaltschaft?



          Ihr obliegt die Leitung der Ermittlungen, weshalb man sie auch als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" bezeichnet. Abgesehen von der Möglichkeit einer Privatklage kann nur die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Anklage erheben und so erreichen, dass vor Gericht ein Strafverfahren stattfindet.“ Wiki

          • @Lowandorder:

            Dass Gericht muss doch zunächst feststellen, ob es eine Straftat ist. Die Staatsanwaltschaft wird das vorab sicher fachlich prüfen. Bisher ist sie wohl nicht zu dem Schluss gekommen, dass es zu einer Verurteilung reicht. Auch Privatkläger haben sich bisher nicht gefunden. Eine Anzeige liegt wohl auch nicht vor, oder?

            Mithin hätte Maaßen wohl bisher (!) nur sein Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen.

            Dass der Beck-Verlag bestimmte Weltanschauungen der politischen Ränder oder Extreme nicht befördern möchte, steht ihm frei.

            Nur strafrechtlich relevant waren Maaßens Äußerungen bisher nicht. Seh ich das richtig?

            Wäre es für die politischen Extreme nicht schädlicher, sie würden in der Presse unberücksichtigt bleiben?

  • Herrn Maaßen müsste doch nunmehr strafrechtlich beizukommen sein, oder sind seine Äußerungen durch Recht und Gesetzt gedeckt?

    Kann ich mir kaum vorstellen.

  • Na Halleluja! Kölsches Grundgesetz!



    Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.



    Na - Aber Si‘cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix.



    Normal.



    & Däh für den Pannen-Klempner über die Maaßen



    Dire Straits - Walk of Life (Sports Bloopers)



    m.youtube.com/watch?v=DJLh6O-GkBA

    unterm——



    Seinem Chef/Mitstreiter in der Steinmeier/Maaßen-Affäre sei auch gedacht!



    Guantanamo - 5 Jahre Murat Kurnaz - anlaß&rechtsgrundlos weggeschlossen!



    So! - entsteht - horribile dictu - “Enthomogenisierung“! s.o. - 🤬 -

    • @Lowandorder:

      Erklären Sie doch mal bitte als Fachmann welche Aussagen von Herrn Dr Maaßen das verfassungsrechtlich Vertretbare überschreiten wie im Artikel und vom Verlag ausgeführt wird. Ich als Laie dachte immer das Grundgesetzt regelt was der Staat tun darf und nicht welche Aussagen eines Bürgers erlaubt sind oder nicht. Diese unantastbaren Grenzen der Meinungsäußerung sind wo genau in unserer Verfassung definiert?



      Ich finde es natürlich gut wenn ein Nazi weniger das Justizsystem verpestet aber die Begründung ist doch reichlich krude oder sehe ich das falsch?

      • @Šarru-kīnu:

        Herr Christian Rath ist mit gelindem “bizarr“ doch auf Draht!;)



        &!



        Es geht grad nicht um die Grenzen der Meinungsfreiheit! But.



        Der Beck-Verlag - als gebranntes Kind* -



        War gut beraten - die Reißleine zu ziehen! Woll.

        unterm——* servíce



        Der - Carl Schmitt - war mal nicht nur Schriftleiter - sondern sogar Herausgeber der Deutschen Juristen-Zeitung & verzapfte sojet Unfaßbares!



        (Eines meiner ersten Schockerlebnisse als Studi ~ 1968/69)



        “Der Führer schützt das Recht“



        Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers vom



        13. Juli 1934



        Von Staatsrat, Professor Dr. Carl S c h m i t t , Berlin



        www.flechsig.biz/DJZ34_CS.pdf



        (& den hatten die Nazis dem Beck-Verlag aufs Auge gedrückt! Gegenwehr sinnlos)

        kurz - Ein (privater) Verlag ist nicht gehalten: So eine verhetztbraune Sumpfdotterblume im Verlagsprogramm weiter geschäftsschädigend zu bevorraten!;)((

        • @Lowandorder:

          Das war jetzt nicht unbedingt eine Antwort auf meine Frage. Ich bin auch grundsätzlich für die Entfernung von Herrn Dr. Maaßen. Ich wollte aber wissen, wie Aussagen die der Bürgers Dr. Maaßen als Privatperson äußert, die unantastbaren Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Wenn ein juristischer Fachverlag so ein Statement raushaut ,muss es da doch was im Grundgesetz geben wo geregelt wird was Bürger heutzutage sagen und denken dürfen oder sehe ich das falsch? Sie müssen mir nicht erklären was für ein Vollpfosten Herr Dr. Maaßen ist. Ich finde nur wenn wir anfangen politisch Andersdenkende aus der Wissenschaft zu entfernen, sollte stringent argumentiert werden. Ich durfte damals auch nicht studieren aus politischen Gründen und bin da vielleicht etwas empfindlich. Fachlich scheint es ja an seiner Arbeit nichts auszusetzen zu geben.

          • 9G
            95820 (Profil gelöscht)
            @Šarru-kīnu:

            "im Grundgesetz geben wo geregelt wird was Bürger heutzutage sagen und denken dürfen "



            "Die Gedanken sind frei



            Wer kann sie erraten



            Sie fliehen vorbei



            Wie nächtliche Schatten



            Kein Mensch kann sie wissen



            Kein Jäger erschießen



            Es bleibet dabei



            Die Gedanken sind frei



            Ich denke, was ich will



            Und was mich beglücket



            Doch alles in der Still



            Und wie es sich schicket



            Mein Wunsch und Begehren



            Kann niemand verwehren



            Es bleibet dabei



            Die Gedanken sind frei"



            -----------------



            Es bleibet dabei. Hoffentlich. de.wikipedia.org/w...Gedanken_sind_frei

            • @95820 (Profil gelöscht):

              Das will ich auch hoffen.



              Frage mich nur - ob unserem Deliquenten als exSchlapphutchef - diese Version nicht weit näher liegt?!



              “Die Gedanken sind frei (StaSi-Version)

              Die Gedanken sind frei. Wir tun sie erraten. Wir fliegen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann uns wissen, wir sind sehr gerissen. Wir machen kein Geschrei. Die Gedanken sind frei.

              Die Gesinnung ist frei. Wir tun sie erfassen. Mit Spioniererei heran an die Massen.



              Wir riechen stets Lunte auch du bist schon Kunde in unserer Kartei. Die Gesinnung ist frei.

              Und sperrst du dich ein in deine vier Wände,



              unser Schnüfflerlatein ist auch da nicht am Ende.



              Du kannst dich verschanzen doch unsere Wanzen,



              die hören Allerlei. Die Gedanken sind frei.

              Deine Meinung ist frei. Wir sind stets auf Posten, ja sprich nur ohne Scheu das erspart uns viel Kosten. Es grüßt dich die Innung der Erkenntnisgewinnung ja glaub uns ei-ei-ei deine Meinung ist frei- lich in unserer Kartei. Deine Meinung ist frei- lich in unserer Kartei



              - Die Gedanken sind frei (StaSi-Version) -



              www.saaleflossfahr...20frei%20(neu).pdf



              &



              Für die hier scheint‘s tlw favorisierte Auffassung - wer als Klempner von Steinmeier dafür Sorge getragen hat - Murat Kurnaz für fünf Jahre anlaß&rechtsgrundlos in Guantanamo wegzuschließen mit juristisch abwegiger Begründung (Hertha Däubler-Gmelin) & Ablassen solch oben angeführter Abseitigkeiten - der könne getrost nen Kommentar zum Grundgesetz - unserer Verfassung - vollötteln! Mal der aus dem Skat!



              Es traten wiedermal die unfrisierten Richter&Staatsanwälte zum Richterratschlag zusammen & ein OVG-Präsi kumpelte “…hier wird sich ja wohl geduzt“ & Däh: “ Nun. Ich finde es schon nicht nachvollziehbar - einen exSchlapphutChef zum höchsten Verfassungsrichter zu machen. Und weiß ich denn - ob Sie nicht kurz zuvor noch Kollegen von mir haben bespitzeln lassen? Das warten wir besser erst mal ab!“



              “Na den sehen wir wohl nicht wieder!“

              So geht das ©️ Kurt Vonnegut

          • @Šarru-kīnu:

            Ganz einfach & da capo



            “Ich wollte aber wissen, wie Aussagen die der Bürgers Dr. Maaßen als Privatperson äußert, die unantastbaren Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Wenn ein juristischer Fachverlag so ein Statement raushaut , muss es da doch was im Grundgesetz geben wo geregelt wird was Bürger heutzutage sagen und denken dürfen oder sehe ich das falsch?“

            Ja •