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Handelsabkommen Ceta überarbeitetSchiedsgerichte light

Das Abkommen „Ceta“ zwischen der EU und Kanada ist überarbeitet. Private Schiedsgerichte soll es nicht geben – für Kritiker ist das nur Kosmetik.

„Ungerecht und macht keinen Sinn“: Attac-Protest gegen Ceta. Foto: reuters

Berlin taz | Das umstrittene Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada soll bereits 2017 in Kraft treten. Nachdem sich beide Seiten auf Nachbesserungen bei den umstrittenen privaten Schiedsgerichten (ISDS) geeinigt haben, soll der Vertrag im Frühjahr den Europäischen Rat und dann das Europäische Parlament passieren. Ob die nationalen Parlamente Ceta ratifizieren müssen, entscheidet der Rat. Dann allerdings würde das Abkommen vorläufig in Kraft treten.

Laut dem endgültigen Vertragstext sollen 99 Prozent der Zölle zwischen den Wirtschaftsräumen wegfallen. Außerdem wird Kanada bei öffentlichen Ausschreibungen künftig europäische Anbieter zulassen. Darüber hinaus sieht das Abkommen eine Reihe höchst umstrittener Punkte vor, etwa den sogenannten Investitionsschutz für Unternehmen. Danach können Konzerne Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie durch Gesetze ihre – wie es heißt – „legitimen Erwartungen“ verletzt sehen.

Nach starken Protesten gegen die ursprünglich vorgesehenen privaten Schiedsgerichte zum Investitionsschutz hatte die EU in diesem Punkt mit Kanada nachverhandelt. Das Ergebnis: Die privaten Schiedsgerichte werden jetzt ersetzt durch die Errichtung eines ständigen Gerichtshofs mit 15 Mitgliedern, die von Kanada und der EU ernannt werden.

„Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, sodass Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können“, sagte EU-Kommissarin Cecilia Malmström. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen die Verfahren öffentlich sein, außerdem gibt es eine Berufungsinstanz. Der Vorschlag für die Änderungen gehen auf Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zurück. Sie sollen auch im Schwesterabkommen TTIP zwischen der EU und den USA angewendet werden.

„Groß angelegtes Täuschungsmanöver“

KritikerInnen dagegen sehen in der Neuerung nur kosmetische Änderungen. „Einseitige Klagen gegen demokratische Entscheidungen sind weiterhin möglich und gefährden unser demokratisches System“, kritisierte die grüne Europaabgeordnete Ska Keller. Inländische Unternehmen müssten zu ordentlichen Gerichten gehen, ausländische Investoren bekämen ein Extraschiedsgericht. „Das ist ungerecht und macht keinen Sinn, denn das Gerichtswesen in der Europäischen Union und in Kanada funktioniert“, sagte sie.

Das sieht auch Maritta Strasser so, TTIP-Expertin der Organisation Campact. „Die EU-Kommission versucht mit einem groß angelegten Täuschungsmanöver die kritische Öffentlichkeit hinters Licht zu führen“, sagte sie. Die FreihandelsgegnerInnen wollen die Ratifizierung von Ceta im Europäischen Parlament und im Bundestag verhindern. Strasser geht davon aus, dass die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen. „Alles andere wäre ein Skandal“, sagte sie. Die AktivistInnen setzen auch auf die Abstimmung auf einem SPD-Konvent, die Gabriel den – teilweise sehr kritischen – GenossInnen versprochen hat.

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2 Kommentare

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  • Es wäre aufschlussreich, etwas zur mittlerweile herrschenden Rechtsmeinung bzgl. Zustimmungspflichtigkeit zu erfahren. Der gefühlte Skandal ist eher nicht so spannend.

     

    Ansonsten: die Fingerhaltung der Dame auf dem Bild weckt Zweifel, ob diese schon gemerkt hat, dass es sich nicht um eine Stricknadel handelt.

  • Auch an dieser Stelle noch einmal folgender Hinweis: Marianne Grimmenstein, eine engagierte Mitbürgerin, wird - mit Hilfe eines renommierten Rechtsprofessors - Verfassungsbeschwerde gegen CETA erheben.

    Wer möchte, kann der Beschwerde KOSTENLOS beitreten. Hier gibt es nähere Informationen: https://www.change.org/p/bürgerklage-gegen-ceta