Hamburg beschließt harten Lockdown: Pyjamapartys verboten
Der Hamburger Senat hat nächtliche Ausgangssperren ab Karfreitag bis mindestens zum 18. April beschlossen.
Wegen der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen hat der rot-grüne Senat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Ab Karfreitag müssen die Hamburger*innen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben, wenn sie keinen triftigen Grund haben, ihre Wohnung zu verlassen. Lebensmittelläden müssen ebenfalls um 21 Uhr schließen. Die Regelung gilt bis mindestens zum 18. April. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) rechnet aber damit, dass die Ausgangssperre erst wieder zurückgenommen werden kann, „wenn die Inzidenz in Hamburg drei Tage stabil unter 100 liegt“.
Zu den Ausnahmen des Ausgehverbots gehören neben beruflich unabdingbaren Fahrten, etwa die Pflege von Angehörigen, medizinisch notwendige Fahrten oder auch die körperliche Ertüchtigung in Wohnortnähe – allerdings nur als Einzelperson.
Klar aber ist: „Von einem privaten Treffen nach 21 Uhr nach Hause zu fahren oder zu gehen ist ein Verstoß“, stellt Innensenator Andy Grote (SPD) klar, der bei den geplanten polizeilichen Kontrollen, „viele unangenehme Gespächen“, zwischen den Kontrollierten und der Polizei erwartet.
Zwei Drittel aller nicht coronakonformen privaten Treffen, die die Polizei bislang entdeckte und ahndete, fanden laut Grote zwischen 21 und 5 Uhr statt – genau das solle nun unterbunden werden. Obdachlose sind von der Regelung und damit auch von den nächtlichen Kontrollen ausgenommen.
Der Innensenator erwartet „unangenehme Gespräche“ der Polizei mit den Bürger*innen
Doch der Lockdown ist umfassender: Nach Ostern sollen Eltern ihre Kinder nur noch in die Kita bringen, wenn eine andere Betreuung nicht möglich ist. An Schulen wird für alle Schüler*innen und Lehrer*innen eine Testpflicht eingeführt. Bisher waren die Schnelltests freiwillig. Sollte die Inzidenz auf über 200 steigen, was nach jetziger Tendenz, nach Ostern der Fall sein wird, soll der Präsenzunterricht wieder ausgesetzt werden.
In Unternehmen soll die Maskenpflicht verschärft werden. Sobald mehr als ein Mensch in einem Raum arbeitet, müssen medizinische Masken getragen werden. Tschentscher appellierte an die Unternehmen, Schnelltests bei den Mitarbeiter*innen durchzuführen. Sollten freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen und der Bund keine entsprechende Regelung treffen, werde Hamburg sehr bald auch hier eine Testpflicht einführen.
Hintergrund des Lockdowns: Die Hamburger Sieben-Tage-Inzidenz kletterte am Mittwoch von 153,7 auf 163,7. Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen erhöhte sich binnen eines Tages um 590 Fälle – der größte Zuwachs an einem Tag seit dem 5. Januar dieses Jahres.
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