Halle-Attentäter im Gefängnis: Fluchtversuch bleibt ohne Konsequenz

Dem Attentäter von Halle gelang 2020 fast die Flucht aus der Haft. Verfahren gegen das Gefängnispersonal wurden nun eingestellt, denn die Verantwortlichen schweigen.

Eine Person mit Handschellen in einem Gerichtssaal.

Gut gesichert: Der Attentäter von Halle Stephan B. beim Prozess im Dezmber 2020 Foto: Christian Grube/imago

HALLE afp | Der Fluchtversuch des rechtsextremen Synagogen-Attentäters von Halle, Stephan B., an Pfingsten vergangenen Jahres hat für das Gefängnispersonal und die Verantwortlichen im Justizministerium einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom Donnerstag zufolge keine Konsequenzen. Das Landesjustizministerium habe sämtliche disziplinarrechtlichen Verfahren eingestellt, berichtete die Zeitung auf Grundlage des Berichts der Disziplinarermittler. Damit seien zehn Beschuldigte vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet worden.

Dem Bericht der Disziplinarermittler zufolge hätten zentrale Ministeriumsmitarbeiter allerdings bei der Aufklärung gemauert. Ein Referent habe sich „trotz mehrfacher Aufforderung“ einer Befragung „entzogen“. Auch der damals verantwortliche und im Zuge der Affäre entlassene Staatssekretär Hubert Böning (CDU) habe sich „nicht geäußert“, welche Anweisungen er zur Bewachung des Gefangenen gegeben habe.

Nicht zuletzt seien Dokumente verschwunden. Wörtlich heißt es: „Nach Mitteilung des Referats 102 lässt sich der Sachverhalt nicht weiter aufklären, der E-Mail-Verkehr ist nicht mehr vorhanden und auch nicht rekonstruierbar.“

B. war Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte im Oktober 2019 ein Attentat auf die Synagoge von Halle verüben wollen und nach dem Scheitern des Anschlags zwei Menschen erschossen. An Pfingsten vergangenen Jahres gelang es ihm, in der Justizvollzugsanstalt Halle einen Zaun zu überklettern und für einige Zeit unbeobachtet zu sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.

Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.