in kürze WILDE EHE: Haftung wie bei GbR
Wenn Partner einer wilden Ehe sich gemeinsam ein Haus kaufen, tragen sie nach Trennung und Verkauf der Immobilie auch gemeinsam den Gewinn oder Verlust wie eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft (GbR). Das entschied das OLG Schleswig. Az. 14 U 120/00 (dpa)
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