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Haftstrafen für türkische Journalisten„Cumhuriyet“-Mitarbeiter müssen in Haft

Nach dem Urteil im „Cumhuriyet“-Prozess im April 2018 müssen acht ehemalige Mitarbeiter der Zeitung in Haft. Anderen steht noch die Revision offen.

„Ihr seid nicht allein. Wir sind nicht allein“ steht auf dem Plakat am „Cumhuriyet“-Gebäude 2017 Foto: Mirjam Schmitt/dpa

Am Dienstagmorgen bestätigte ein Berufungsgericht in der Türkei die Verurteilung aller 15 Angeklagten im wichtigsten Presseprozess des Landes. Es geht um die gesamte frühere journalistische und verlegerische Führungsriege der wichtigsten unabhängigen Zeitung Cumhuriyet, die im Herbst 2016 verhaftet und wegen „Unterstützung von Terrororganisationen“ angeklagt worden war. Im April 2018 waren sie zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das zuständige Berufungsgericht in Istanbul bestätigte nun sämtliche Urteile der Vorinstanz.

Damit sind für acht Angeklagte die Urteile rechtskräftig, sie müssen ins Gefängnis. Sieben weitere Angeklagte haben noch die Möglichkeit Revision bei dem höchsten türkischen Gericht (Yargıtay) einzulegen und wollen dieses Recht auch wahrnehmen. Unter diesen sieben Angeklagten sind auch international bekannte Journalisten wie der Investigativjournalist Ahmet Şık, der ehemalige Chefredakteur Murat Sabuncu und der Kolumnist Aydın Engin sowie der Verleger Akın Atalay.

Der Unterschied zwischen denen, die nun ins Gefängnis müssen und denen, die noch vor das Oberste Gericht ziehen können, ist das Strafmaß. Beträgt die Strafe weniger als fünf Jahre Haft, ist ein Revisionsverfahren ausgeschlossen.

Weil sie nur eine Haftstrafe von drei oder vier Jahren bekamen, müssen der Karikaturist Musa Kart und der frühere Cumhuriyet-Anwalt Bülent Utku, die Journalisten Mustafa Güngör, Hakan Kara, Önder Çelik, Güray Öz und Emre İper in den nächsten Tagen in verschiedenen Gefängnissen ihre Strafe antreten. Der ebenfalls verurteilte Kolumnist Kadri Gürsel, der als Vorstandsmitglied des Internationalen Presse Instituts auch über die Grenzen der Türkei hinaus sehr bekannt ist, hat seine Strafe dagegen durch seine eineinhalb Jahre Untersuchungshaft bereits abgesessen.

Den Rückhalt ihrer Zeitung verloren

Bei denjenigen, die wie Ahmet Şık, Aydın Engin und Murat Sabuncu eine höhere Strafe bekommen haben als fünf Jahre, kann sich die Revision noch mehrere Jahre hinziehen. Sie sind alle auf freiem Fuß, Ahmet Şık ist mittlerweile sogar für die kurdisch-linke HDP ins Parlament gewählt worden.

Besonders tragisch ist, dass alle diese Leute heute nicht mehr für die Cumhuriyet arbeiten. Das ist nicht nur ein Ergebnis der Prozesse, sondern auch internen Auseinandersetzung geschuldet, die die Erdoğan-Regierung benutzte, um die Redaktion zu spalten. Herausgeber der Cumhuriyet ist eine Stiftung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Jahren moniert, dass es innerhalb der Stiftung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei und die Zusammensetzung des Herausgeber-Gremiums angefochten.

Während die Betroffenen in U-Haft saßen oder wegen „Terrorpropaganda“ angeklagt waren, stellten sich in dem Stiftungsverfahren einige Cumhuriyet-Leute auf die Seite der Regierung und konnten zum Dank dafür die Kontrolle über Cumhuriyet übernehmen. Die Folge davon war, dass etliche der Angeklagten daraufhin entlassen wurden oder von sich aus die Zeitung verließen. Sie müssen jetzt nicht nur ins Gefängnis sondern haben auch noch den Rückhalt ihrer Zeitung verloren.

Cumhuriyet ist zwar immer noch ein Oppositionsblatt, ist aber zu einer sehr traditionellen kemalistisch-etatistischen politischen Linie zurückgekehrt, die die jetzt verurteilten Journalisten zugunsten einer politisch offeneren, pluralistischeren Zeitung verlassen hatten.

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