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Haftstrafe für Frankreichs Ex-PremierFillon muss ins Gefängnis

Frankreichs Ex-Premier ist wegen Veruntreuung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Seit dessen Skandal taumelt seine konservative Partei gen Abgrund.

Auf dem Weg ins Pariser Gericht: François Fillon im Februar 2020 Foto: Charles Platiau/reuters

Paris taz | Das Pariser Berufungsgericht hat in seinem Urteil am Montag den Schuldspruch gegen den ehemaligen französischen Premierminister François Fillon und gegen dessen Gattin Penelope bestätigt. Nach dem Berufungsprozess im November ist Fillon jetzt wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, davon ein Jahr ohne Bewährung. Seine Frau erhält zwei Jahre auf Bewährung. Damit fällt das Strafmaß nur geringfügig milder aus als beim Urteil der ersten Instanz. Beide waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal nicht anwesend.

Bereits vor der ersten Gerichtsverhandlung hatte sich Fillon aus der Politik zurückgezogen. Ende Februar musste er zudem nach dem russischen Angriff auf die Ukraine auf Druck der Öffentlichkeit auch seine Posten in den Aufsichtsräten der beiden russischen Erdölkonzerne Sibur und Zaru­bezh­neft niederlegen.

Im sogenannten Penelopegate wurde Fillon, der als nominierter Kandidat der Konservativen noch zu Beginn des Jahres 2017 als aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge des Sozialisten François Hollande galt, weitgehend diskreditiert.

Erst nach seinem Absturz gelang es seinem bis dahin chancenlosen Konkurrenten, dem jungen und noch wenig bekannten Ex-Wirtschaftsminister Emmanuel Macron, als Präsidentschaftskandidat in eine Stichwahl zu kommen, die er dann klar gegen die Rechtsextreme Marine Le Pen gewann. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass Macron ohne diese Affäre niemals Präsident geworden wäre.

Wenige Wochen vor den damaligen Präsidentschaftswahlen publizierte die Wochenzeitung Le Canard enchaîné eine erste Enthüllung, die den konservativen Kandidaten Fillon, der bis dahin als klarer Favorit galt, in ein schiefes Licht stellte. Dem Artikel zufolge hatte Fillon seiner Gattin Penelope für eine „fiktive“, das heißt inexistente und nicht belegbare Tätigkeit als persönliche parlamentarische Assistentin mehr als 1 Million Euro überwiesen. Weitere kompromittierende Publikationen folgten und bestärkten den Verdacht der Begünstigung und Bereicherung.

Penelopegate verursachte Krise bei Koservativen

Laut Fillons Aussagen vor Gericht war es vor 2017 durchaus üblich, dass Abgeordnete der Nationalversammlung Familienangehörige als Assistenten anstellten. Dies war nicht explizit verboten – als Gegenleistung für das Gehalt musste aber eine konkrete und belegbare Arbeit erbracht werden, um den Verdacht auszuräumen, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen bloßen Vorwand handelt.

Weder in der ersten Verhandlung noch im Berufungsprozess gelang es der Verteidigung des Ehepaars Fillon, glaubwürdige Unterlagen als Beweis für eine echte Arbeit der Gattin Penelope vorzulegen. Der Fillon-Prozess dient der Justiz nun dazu, exemplarisch zu definieren, was in diesem Bereich legal oder illegal ist.

Fillons Absturz wegen des Penelopegates bewirkte auch die Krise seiner Partei, Les Républicains (LR). Zahlreiche Mitglieder, die sich zur bürgerlichen Mitte zählen, zogen es in der Folge vor, sich dem neuen starken Mann im Zentrum, Emmanuel Macron, anzuschließen. Macrons erster Premierminister Edouard Philippe, und auch dessen Nachfolger Jean Castex sowie Wirtschaftsminister Bruno Le Maire und Innenminister Gérald Darmanin kamen aus den Reihen der LR.

Nach diesem politischen Aderlass mit zahlreichen Abgängen und katastrophalen Ergebnissen bei den Wahlen seither befindet sich LR in einer Existenzkrise. Das besonders schlechte Abschneiden der konservativen LR-Präsidentschaftskandidatin Valérie Pécresse mit nur 4,79 Prozent bei den Wahlen am 10. April lieferten die Illustration dafür.

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3 Kommentare

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  • 1.000.000€ für die Gattin - wer daran mäkelt ist ein Neider - schließlich bleibt das Geld doch in der Familie …

  • Laut FAZ muss Fillon vermutlich nicht ins Gefängnis Bei Strafen bis zu einem Jahr ( ohne Bewährung ) wird in Frankreich in der Regel eine elektronische Fußfessel angewendet.

    • @Konfusius:

      ... und dann kommt ja noch die Cassation...



      On verra