Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen: „Gefangen“ in der Botschaft
Seit vier Jahren lebt Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London. Der Haftbefahl aus Schweden bleibt auch weiterhin bestehen.
Gegen Assange läuft in Schweden ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung im Jahr 2010. Er weist die Vorwürfe zurück. Um der Auslieferung zu entgehen, flüchtete Assange 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, wo er seither lebt.
Der Australier hat den Haftbefehl bereits mehrere Male angefochten. Er weigert sich, nach Schweden zu kommen, weil er fürchtet, er könnte von dort in die USA ausgeliefert werden, wo er wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten angeklagt werden könnte. Die ecuadorianische Staatsanwaltschaft soll ihn am 17. Oktober im Auftrag schwedischer Ermittler in der Botschaft in London befragen.
Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag das Urteil einer niedrigeren Instanz. Schwedische Staatsanwälte versuchten tatkräftig, die Ermittlungen voranzubringen und hätten ein Verhör von Assange in der Botschaft angesetzt, erklärte das Gericht. Es gebe „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, den Haftbefehl beiseitezulegen“, hieß es.
Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt von den Ergebnissen einer UN-Arbeitsgruppe, die Assanges Aufenthalt in der Londoner Botschaft als „willkürliche Haft“ beschrieben hatte. Die Erkenntnisse des Gremiums seien nicht bindend für schwedische Gerichte, erklärte das Berufungsgericht. Der Aufenthalt Assanges in der Botschaft dürfe „nicht als gesetzwidriger Freiheitsentzug betrachtet werden“.
Gericht ignoriert Auslieferungsrisiko
Assanges schwedischer Anwalt Samuelson sagte der Nachrichtenagentur AP, man sei „natürlich enttäuscht, dass sich schwedische Gerichte einmal mehr dafür entschieden haben, Julian Assanges schwierige Lebenssituation zu ignorieren“. Die Gerichte „ignorieren das Risiko, dass er an die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird“.
Die schwedische Staatsanwaltschaft steht nach eigenen Angaben nicht in Kontakt mit Kollegen in den USA. Zudem bräuchten sie Großbritanniens Zustimmung, sollte ein Drittland die Auslieferung Assanges beantragen, erklären sie.
Die schwedischen Ermittlungen gegen Assange gehen auf die Vorwürfe zweier Frauen zurück, die er während eines Besuchs in Schweden vor sechs Jahren getroffen hatte. Der Vergewaltigungsvorwurf verjährt 2020, sollte Assange bis dann nicht angeklagt worden sein.
Die leitende Staatsanwältin in dem Fall, Marianne Ny, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Die Befragung von Assange werde wie geplant stattfinden. „Ich habe viele Fälle von Vergewaltigung und Sexverbrechen bearbeitet“, sagte Ny. Doch habe sie es noch nie „erlebt, dass jemand Zuflucht in einer Botschaft suchte. Also ist diese Situation wirklich ungewöhnlich.“
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