piwik no script img

Haftbefehl gegen Assange beantragtStaatsanwalt will Auslieferung

Dem Wikileaks-Gründer soll in Schweden der Prozess gemacht werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl wegen Vergewaltigung.

Protest in London gegen das Vorgehen der schwedischen Staatsanwaltschaft Foto: dpa

Kopenhagen ap | Die schwedische Staatsanwaltschaft hat gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange in Schweden einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Gericht dem zustimme, „werde ich einen europäischen Haftbefehl ausstellen“, teilte Staatsanwältin Eva-Marie Persson am Montag mit. Assange, dem vor einem Monat weitere Zuflucht in Ecuadors Botschaft in London verweigert wurde, verbüßt in Großbritannien seitdem eine 50-wöchige Haft wegen 2012 begangener Verstöße gegen Kautionsauflagen.

Der Antrag könnte zu einem juristischen Wettbewerb mit den USA führen, denn auch die Vereinigten Staaten wollen den australischen Enthüllungsjournalisten vor Gericht sehen. Sie werfen Assange Verschwörung zum Hacken in einen Pentagon-Computer vor.

Vor einer Woche gaben schwedische Staatsanwälte bekannt, dass sie ihre Ermittlungen zu Vergewaltigungsvorwürfen gegen Assange wieder aufgenommen hätten. Es geht um neun Jahre alte Anschuldigungen, nach denen sich Assange in Schweden an zwei Frauen sexuell vergangen haben soll.

Während ein Vorwurf des sexuellen Fehlverhaltens bereits 2017 verjährt ist, besteht ein Vergewaltigungsvorwurf weiter. Er verjährt erst im August 2020. Die Ermittlungen konnten erst jetzt wieder aufgenommen werden, da es zuvor mit Assange in der Botschaft keine Aussichten darauf gab, dass er für einen Prozess nach Schweden gebracht werden könnte.

Hilflos ausgeliefert

Die Nachrichtenagentur AP konnte den Antrag auf Haftbefehl einsehen. Danach wird Assange dafür gesucht, Geschlechtsverkehr absichtlich mit einer Frau gehabt zu haben, die dem im Schlaf hilflos ausgeliefert gewesen sei. Dazu werden schwere Bedingungen geltend gemacht, weil Assange kein Kondom benutzt habe.

Der Wikileaks-Gründer war 2012 wegen eines schwedischen Auslieferungsantrags und einer möglichen über Schweden führenden Auslieferung an die USA in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Er begründete das damit, dass ihm in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente die Todesstrafe drohe.

Die britischen Behörden müssen laut Persson über den möglichen Konflikt zwischen dem europäischen Haftbefehl und dem US-Auslieferungsgesuch entscheiden. Datum und Zeit für eine Anhörung zur Haftbefehlssache im Bezirksgericht Uppsala nördlich von Stockholm gebe es noch nicht. Sie gehe aber davon aus, dass der Fall parallel zum Prozedere in Großbritannien laufen könne, sagte Persson.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare