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Häusliche GewaltLöchriges Schutzgesetz

Manche Männer hauen immer wieder zu, wissen Experten. Und fordern, dass Prügelväter ihre Kinder erst wieder sehen dürfen, wenn sie nicht mehr zuschlagen.

Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt ist ein Problem. Bild: photocase / kellejipp

BERLIN taz | Kürzlich vor einem Supermarkt in Bonn. Eine Frau übergibt ihrem Exmann das gemeinsame Kind für einen Papa-Nachmittag. Dann schlägt er zu. Er prügelt so stark auf die Frau ein, dass Passanten die Polizei rufen.

Kein Einzelfall, sagt Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Bonn. Studien zufolge werden 70 Prozent der Frauen, die sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt haben, vom ihm erneut geschlagen, wenn sie ihm die Kinder übergeben. Über die Hälfte der Kinder werden in solchen Situationen misshandelt.

Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt – in der Regel sind das Männer – ist ein Problem, kritisiert das ZIF. Die Informationsstelle befasste sich auf ihrer Jahrestagung am Mittwoch in Frankfurt am Main mit der Frage, wie gewaltbetroffene Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsverfahren geschützt werden können.

Die Trennungsphase sei für die Betroffenen gefährlicher als die Zeit davor oder danach, sagt Eva Risse: „Dann weiß der Täter: Jetzt geht sie wirklich.“ Und schlage daher umso kräftiger und umso häufiger zu. Von den 313 Frauen, die 2011 in Deutschland getötet wurden, wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 154 vom eigenen aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner getötet – meistens in der Trennungsphase.

Die Mehrheit der Opfer hat mit dem Täter gemeinsame Kinder. Mütter sind vom Gewaltschutzgesetz, das seit zehn Jahren gilt, kaum geschützt. Im Gegensatz zu kinderlosen Frauen, die jeden Kontakt zu ihrem Peiniger gerichtlich verbieten lassen können, sind Mütter gezwungen, immer wieder mit dem prügelnden Expartner Kontakt zu haben – um den Umgang mit den Kindern zu regeln.

„Auf diese Weise wird das Gewaltschutzgesetz ausgehöhlt“, sagt Eva Risse, die im Frauenhaus Bonn arbeitet. ExpertInnen fordern daher, das Gewaltschutzgesetz zu ändern, so dass Mütter beispielsweise im Namen ihrer Kinder beantragen können, dass sich der Vater ihnen nicht mehr nähern darf. Außerdem dürften die sogenannten beschleunigten Verfahren, in denen Sorgerechtsfälle in der Regel verhandelt werden, in Gewaltbeziehungen nicht mehr gelten.

Gewöhnlich sollen FamilienrichterInnen etwa einen Monat nach einem Umgangs- oder Sorgerechtsantrag eine Entscheidung treffen. Häufig geschieht das auch, ohne die Eltern angehört zu haben.

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5 Kommentare

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  • S
    Sysiphos

    Trotz Videoaufzeichnung einer Gewaltattacke, wo das Kind zwischen uns saß, war der Kommentar der Damen vom Jugendamt, die den Vater als liebevoll bezeichnet hatten, nur: sie bewunderten den Vater, der sich von der Mutter durch die Kamera provoziert gefühlt hat, dass er so ruhig geblieben ist und der Mutter NUR die Kamera aus der Hand schlug! Die Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung wurde auch abgewehrt. Einer Frau wird erst geglaubt, wenn sie tot auf dem Friedhof liegt. Und das Kind kommt zu dem Elternteil, der dem Jugendamtsdamen genehm ist.

  • J
    Jörg

    Verstehe die vermeintlich väterrechtliche Aufregung in den Kommentaren nicht. Wenn es ein Gesetz gibt, welches das im Artikel Beschriebene umsetzt, dann gilt es selbstverständlich für prügelnde Väter und für prügelnde Mütter.

  • S
    Sandra

    Männer, die ihre Frau/Freundin verprügelt haben, haben bewiesen, dass sie als Erziehungsberechtigte kein Vorbild und somit ungeeignet sind. Sie sollten ihre Kinder nicht treffen dürfen.

     

    Denn ansonsten bleiben die Frauen weiterhin das Versuchsobjekt, ob die Männer Schläger geblieben sind oder nicht. Das ist keiner Frau zuzumuten.

     

    Außerdem bleiben die allermeisten Männer, die einmal ihre Frau geschlagen haben, Schläger wie Studien belegen.

  • F
    fröhlich

    Es gibt auch Mütter die zuschlagen.

     

    Was soll also bitte die Hetze?

  • D
    Dana

    Wie schön konsequnet hier das Binnen-i überall verwendet wurde, nur nicht bei den Tätern (die unterstellte Behauptung, es seien mehrheitlich Männer die Täter, ändert daran nichts).

    Gibt es überhaupt ernsthafte Studien, die sich wirklich mit Täterinnen und Tätern sowie Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen? Die Informationsstelle autonomer Frauen(!)häuser kann wohl kaum als ernsthafte Quelle dienen, da 50% der Bevölkerung ohnhin gar nicht als potentielle Opfer für sie in Frage kommt.

    Wie wäre mal ein Interview mit Monika Ebeling an dieser Stelle? Als sie sich als Frauenbeauftragte auch den Männern öffnete, hat sie bemerkt, wie langsam Licht an die Dunkelzahl der männlichen Opfer kam, die jedoch politisch und gesellschaft ausgeblendet werden.