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Gutachten zu Google Street ViewZu tiefe Einblicke

Die Fotos von Google Street View verstoßen gegen deutsches Recht. Das besagt ein Gutachten für Rheinland-Pfalz. Es verlangt anonymisierte Bilder und eine Aufnahmehöhe von zwei Metern.

Die Street View-Kamera steht zu hoch. Augenhöhe wäre besser. Bild: dpa

MAINZ dpa | Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen nach einem Rechtsgutachten zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vorstellte.

Darin wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Er forderte, Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.

Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe.

"Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.

Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.

Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View- Dienst werden die Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann.

Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger Kommunen länger mit einem Start von Street View in Deutschland wartete. Den im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA und Großbritannien.

Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich, dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.

Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können. Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue Gespräche mit Google zu führen."

Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann machen wir halt ein Gesetz."

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1 Kommentar

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  • B
    bernard

    "Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen"

     

    aha, danke Frau Prof. Indra Spiecker aus Karlsruhe ... Die Villa und der Arbeitgeber ist geschützt, der Arbeitsplatzbewerber aus der Vorstadt kann von ihm aber ausspioniert werden.

     

    Recht ist für die Schwachen da. Ist das so schwer zu verstehen für die Rechtswissenschaft?