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Gutachten zu BundesverkehrswegeplanNicht verfassungsgemäß

Einem Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zufolge ist der Bundesverkehrswegeplan grundgesetzwidrig. Denn Klimaschutz spielt darin keine Rolle.

Sollte in Zukunft genauer auf Klimaschutzziele überprüft werden: Neubau einer Autobahn Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Berlin taz | Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan ist einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Das Gutachten hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben.

Der 2016 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan listet In­fra­struk­tur­projekte auf, die bis 2030 realisiert werden sollen. Darunter ist der Neubau von 850 Kilometern Autobahn. Behörden sind an die Vorgaben gebunden. „Sie können nicht mehr in Abrede stellen, ob es eine Straße wirklich braucht“, erklärte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Franziska Heß, die das Gutachten erstellt hat. Diese „Bindewirkung“ gehe so weit, dass etwa eine vierspurig geplante Autobahn nicht kleiner gebaut werden dürfe. Insgesamt berücksichtige der Bundesverkehrswegeplan nicht die Belange des Klimaschutzes. Das sei aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz erforderlich, sagte Heß. „Eine Folge ist: Die Bindungswirkung des Bundesverkehrswegeplans muss entfallen“, sagte sie. Nicht nur politische, sondern auch rechtliche Gründe sprächen für eine Neufassung. Zahlreiche Verbände und Gruppen fordern, die aufgelisteteten Straßenneubauten unter Klimagesichtspunkten zu begutachten und gegebenenfalls zu kippen. Auch die Grünen wollen die Überprüfung sämtlicher Projekte.

„Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden“, sagte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock.

Der BUND plant allerdings nicht, auf Grundlage des Gutachtens vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ein Verfahren dauere Jahre, sagte von Broock. „Wir müssen jetzt Tempo machen.“ Im Jahr 2022 steht die turnusmäßige Prüfung des Bundesverkehrswegeplans an. Dann müsse er völlig neu ausgerichtet werden, denn ein Festhalten an dem Straßenbauprogramm verhindere das Einhalten der Klimaziele im Verkehr, sagte von Broock: „Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.“

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4 Kommentare

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  • "Auch die Grünen wollen die Überprüfung sämtlicher Projekte."

    Die Grünen regieren in diversen Bundesländern. In einigen wie in Bremen sind sie direkt verantwortlich für die Verkehrsplanung wie zum Beispiel in Bremen seit vielen Jahren (Senatorin für Verkehr, Stadtplanung und Umwelt)

    Ein "Wollen" der Grünen kommt da viel, sehr viel zu spät. Die Grünen sitzen bereits seit Jahren hauptverantwortlich am Planungstisch. Bei der SPD und der Linkspartei sieht es nicht besser aus.

    Scheuer war nur der Teppich in dessen Schatten man seinen eigenen Dreck unter den Teppich kehren konnte.

    • @Rudolf Fissner:

      Herr Fissner, haben Sie sich schon ein Mal im Leben gefragt, warum die Dinger BUNDESautobahn heißen?

      • @Gefahrengebietler:

        Haben Sue such schon mal gefragt wie die restlichen 90% der Straßen zustande kommen und wer diese beschließt, plant und bezahlt? Und warum wollen Sie nicht dass man auf diesen fetten Bazen Straßen hinweist?

      • @Gefahrengebietler:

        Haben Sue such schon mal gefragt wie die restlichen 90% der Straßen zustande kommen und wer diese beschließt, plant und bezahlt? Und warum wollen Sie nicht dass man auf diesen fetten Bazen Straßen hinweist?