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Gutachten für Waldorf

■ Hamburg soll für Umlandschüler zahlen

Hamburg muß nach einem Gutachten des Staatsrechtlers Professor Rüdiger Jach in bisherigem Umfang für Privatschüler aus dem Umland zahlen. Das von Waldorfschulen in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluß, daß Niedersachsen seine Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe nicht hätte einstellen dürfen. Da Hamburg nichts gegen die rechtswidrige Kündigung unternommen habe, müsse es die Ansprüche privater Schulen nun selbst erfüllen.

Der Hamburger Senat hatte im Mai beschlossen, Gastschüler aus dem Umland nur noch in Einzelfällen in öffentliche Schulen aufzunehmen, weil räumliche und personelle Kapazitäten erschöpft seien. Für den Besuch von Privatschulen gab es bis dahin festgelegte Ausgleichsbeträge, die Niedersachsen eingestellt hatte.

Die von Hamburg geplante Änderung des Privatschulgesetzes, die auf eine Kürzung des Zuschusses im Umfang der fehlenden Ausgleichszahlungen abzielt, sei verfassungsrechtlich unzulässig, sagte gestern Waldorfschul-Sprecher Rüdiger Reichle im Hinblick auf das Gutachten. Eine Kürzung der Finanzhilfe würde vier der sieben Waldorfschulen in Hamburg in ihrer Existenz gefährden. Hier gibt es zwischen 20 bis 60 Prozent Schüler aus dem Umland. dpa

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