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Gurke des Tages

Kassel (dpa) – Im jahrelangen Rechtsstreit um einen Brief ohne Inhalt hat das Kasseler Bundessozialgericht ein salomonisches Urteil gesprochen. Der Absender – ein westfälischer Augenarzt – bekommt immerhin 6 Mark zur Erstattung seiner Auslagen. Der Mediziner hatte 15 Mark verlangt, das Land wollte nur 2 Mark geben. Darum hatten sich beide Seiten vier Jahre lang vor Gericht gestritten. Das Versorgungsamt hatte 1993 den Arzt um einen Befund eines Patienten gebeten, den der Arzt aber gar nicht behandelt hatte. Er schrieb deshalb zurück: „Der Patient ist bei uns unbekannt.“ Zugleich verlangte er für diese Auskunft 15 Mark. Das Amt wollte nur die Portokosten bezahlen, weil es keine tatsächliche Auskunft bekommen hatte.

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