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Gurke des Tages

Eine verheiratete Italienerin hat leidenschaftlich für einen Busfahrer geschwärmt und soll deshalb nicht etwa der Verwirrung, sondern der „Untreue“ schuldig sein. Der Tatbestand der Untreue bedinge nicht den sexuellen Akt, urteilte das Kassationsgericht in Rom nach Zeitungsberichten vom Mittwoch. „Schon der Gedanke reicht“, titelte die römische La Repubblica. Kommentatoren sprachen von einem „Schock-Urteil“. Die Frau aus der Adriastadt Ravenna hatte den Angaben zufolge nie ein Verhältnis mit ihrem Angebeteten. Der Busfahrer war ihrer Briefchen und Telefonate leid und zeigte seine glühende Verehrerin bei den Carabinieri an. Zugleich informierte er ihren Mann. In dem Scheidungsverfahren geht es um den Anspruch auf monatliche Unterhaltszahlungen von umgerechnet 450 Mark, den die Frau im Falle eines Schuldspruchs verlöre. Zwei Vorinstanzen hatten die Frau als nicht schuldig am Scheitern ihrer Ehe bezeichnet, weil es nicht zum körperlichen Busfahrerakt gekommen sei. Das Kassationsgericht verwies den Fall nun zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht in Bologna zurück.

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