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Grundsteuerreform in BerlinMie­te­r:in­nen im Osten müssen nachzahlen

Der Senat stellt eine erste Zwischenbilanz zur Neuberrechnung vor. Unterm Strich bleibt die Belastung gleich, aber die Belastung verschiebt sich.

Ungerechtigkeit am Wohnungsmarkt: Auch wenn Eigentümer den Bescheid bekommen, müssen Mie­te­r:in­nen ihn bezahlen Foto: dpa | Bernd Weißbrod

Berlin taz | Die Grundsteuerreform führt zu deutlichen Verschiebungen der Abgabenlast innerhalb Berlins. Das geht aus einer Zwischenbilanz hervor, die die Senatsverwaltung für Finanzen am Montag veröffentlicht hat.

Demnach steigt die Steuerlast für Grundstückseigentümer vor allem im Zentrum und im Osten der Stadt. Besonders deutliche Steigerungen gibt es in den Finanzamtbezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Mitte und Tiergarten. Weniger muss hingegen in Wedding, Tempelhof und Reinickendorf bezahlt werden.

Unterm Strich erziele die Stadt aber keine Mehreinnahmen, betont Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gegenüber der taz. 2024 betrugen die Einnahmen rund 878 Millionen Euro, in diesem Jahr sind es nur etwa 8 Millionen mehr. Die Differenz ergibt sich nach Angaben der Senatsverwaltung aus dem Neubau. „Die angestrebte Aufkommensneutralität ist in Berlin gelungen.“ Das Wohnen werde damit im Durchschnitt nicht teurer, betont Evers.

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Die Grundsteuer muss nur von Ei­gen­tü­me­r:in­nen entrichtet werden, kann aber über die Betriebskostenabrechnung auf die Mie­te­r:in­nen umgelegt werden. Durch die Neuberechnung müssen auch etliche Mie­te­r:in­nen mit höheren Nachzahlungen rechen. Diese werden jedoch erst 2026 fällig, wenn die Betriebskosten für 2025 abgerechnet werden.

Auch Mie­te­r:in­nen müssen zahlen

Nach Angaben des Mietervereins entspricht die Umlage derzeit einer Mieterhöhung von 27 Cent pro Quadratmeter. Pro Jahr ergibt sich daraus ein Jahresbeitrag von 324 Euro für eine 100-Quadratmeter-Wohnung.

Der Berliner Mieterverein fordert daher schon seit Jahren, dass die Grundsteuer nicht von den Mie­te­r:in­nen, sondern von den Ei­gen­tü­me­r:in­nen getragen werden soll. „Das hat in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen“, sagt Geschäftsführer Sebastian Bartels. Ein Ende der Umlage könne allerdings nur der Bund beschließen.

Die Linke kritisiert, dass die Reform in Einzelfällen zu deutlichen Mehrbelastungen führe, weil die Bewertungskategorien unscharf seien. So würden nur am Wochenende bewohnte Datschen oft deutlich höher besteuert als zuvor. „Da gibt es extreme Ausschläge und es kommt zu Falschbewertungen“, sagt Steffen Zillich, finanzpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Der Senat müsse sich beim Bund für eine Neubewertung einsetzen.

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1 Kommentar

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  • Die Bewertungssystematik in Berlin wurde noch unter R2G eingeführt. Das jetzt eingetretene Ergebnis wurde bereits damals prognostiziert.