Grundsatzurteil in Gelsenkirchen: Nazis müssen draußen bleiben

Städte dürfen Rechtsextreme von Bürgerdialogen ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen.

Eine Gruppe Nazis mit Glatzen steht in einer Gruppe und tut, was sie immer tun: Blödsinn reden und denken. In der Bildmitte steht einer mit einer Thor Steinar Jacke.

In Zukunft heißt es für Nazis: „Ich muss draußen warten“. Foto: ap

BERLIN taz | Städte dürfen Rechtsradikale von öffentlichen Veranstaltungen ausschließen, wenn ein privater Eigentümer der Veranstaltungsräume dies zur Bedingung macht. Das besagt zumindest ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Im konkreten Fall hatte der Rechtsextremist Michael Brück gegen ein solches Hausverbot bei einem Bürgerdialog in Dortmund geklagt und ist vor Gericht gescheitert.

Am 18. Juni 2012 wollte Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) mit Bürgern in den Räumen der katholischen St.-Barbara-Gemeinde im Stadtteil Dorstfeld zusammenkommen, um mit ihnen über Rechtsextremismus zu sprechen. Damit hat Dorstfeld ein Problem. Der Arbeiterbezirk im Westen der Dortmunder Innenstadt gilt als Neonazi-Hochburg. Seit Mitte der 2000er haben sich vermehrt Rechtsextreme aus der Szene der „Autonomen Nationalisten“ in dem Stadtteil angesiedelt.

Zu ihnen gehört Michael Brück, eine der Führungsfiguren des 2012 verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund“. Er sitzt heute für die Partei „Die Rechte“ im Dortmunder Stadtrat. Er wollte an der Versammlung teilnehmen. Brück hatte allerdings kaum Platz genommen, als ihn der Veranstaltungsleiter und zwei Polizisten schon wieder des Raumes verwiesen. Die Kirchengemeinde hatte es zur Auflage gemacht, dass keine Rechtsextremen an der Veranstaltung teilnehmen.

Brück wollte das nicht auf sich sitzen lassen, verwies auf sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung und rief seine Kameraden zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Versammlungsraum zusammen. Anschließend klagte er – allerdings ohne Erfolg.

Wie ein Gerichtssprecher der taz mitteilte, habe es sich um eine Veranstaltung in privaten Räumen gehandelt. Damit sei die Stadt Dortmund an die Auflagen des Eigentümers gebunden. Das Hausverbot war also rechtens.

Anwalt Johannes Eisenberg, der die Stadt Dortmund in dem Fall vertrat, sieht in dem Urteil eine Möglichkeit für andere Kommunen und Gruppen, Rechtsextreme über den Umweg privater Vermieter von ihren Versammlungen fernzuhalten – solange sie damit nicht gezielt Grundrechte umgehen wollen.

Ob Brück gegen das Urteil vorgehen will, ist nicht bekannt. Seine Anwältin hat ein Gespräch mit der taz abgelehnt.

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