: Grünes Licht für Karge-Abwahl
Das Abgeordnetenhaus kann über die Abwahl von Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge abstimmen. Der umstrittene Chefankläger scheiterte gestern am Verwaltungsgericht mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Sie sollte es Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) verbieten, die vom Senat angestrebte Abwahl auf die Tagesordnung zu setzen. Das Gericht sah einen verfassungsrechtlichen Streit und hielt sich nicht für zuständig. Karge kann nach Ansicht der Kammer noch nach einer Abwahl klagen. Damit folgte das Gericht Mompers Argumentation. Karge möge die Entscheidung abwarten, betonte eine Parlamentssprecherin. Karge selbst ist derzeit in Urlaub. Ob er vor das Verfassungsgericht geht, blieb offen. TAZ
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen